Wasserversorgung immer in Nebenkosten?

6 Antworten

was in den NK enthalten ist, steht IMMER im mietvertrag. dazu braucht es keine "seiten mit verschachteltem Juristendeutsch)...

Also gibt es kein einheitliches ja oder nein, das hilft mir doch schon weiter, Danke!

was in den NK enthalten ist, steht IMMER im mietvertrag

Nicht zwingend.

es steht immer im vertrag. mal ist wasser, heizung/warmwasser mit in den nebenkosten, mal nur wasser, mal so mal so.

in unserer vorherigen wohnung ging alles, ausser strom, über die nebenkosten.

jetzt im haus, zur miete, geht alles ausserhalb der nebenkosten. strom und wasser zahle ich an die stadt, füllung für den gastank bestelle ich mir nach bedarf. so brauche ich auch auf keine jahresabrechung vom vermieter warten

es kommt also immer darauf an was ihr mit dem vermieter ausmacht, wie er das geregelt haben will. 

da brauchts keine anleitungen, kein ,, normal,, 

Wie wäre es damit den Vermieter zu fragen?

In einem Haus mit Mietwohnungen ist es aber i. d. R. so das die Kosten der Be- Und Entwässerung in den Nebenkosten enthalten sind.

Wird das Haus zentral mit Wärme und Warmwasser versorgt sind auch diese Kosten in den NK enthalten.

Verfügt die Wohnung über eine eigene Heizungsanlage (Therme) muß der Mieter im Normalfall selbst einen Vertrag mit einem Heizenergielieferanten abschließen.

Strom ist fast nie in den NK enthalten.

Also ich habe für unser Haus ein Mietvertragsformular, das auf einer Seite die Nebenkosten enthält. Sie sind schon vorgedruckt, aber wir schreiben nur das rein, was unser Haus betrifft. Dahinter folgt der Abrechnungsmodus (also pro Kopf, nach Verbrauchsmessung,  anteilig nach m²-Fläche oder pro Wohnung). Dann gäbe es noch nach m³-Volumen, aber mir fällt kein Beispiel ein. 

In manchen Häusern kann man auch vereinbaren, dass alternativ zur Hausordnung, die ja im Mietvertrag geregelt ist, jemand von außerhalb die Treppenhaus-, Keller- und Hofreinigung gegen Bezahlung übernommen wird.

Je nachdem, was für einen Heizungstyp es gibt, wird der zentrale Öl-Gesamtverbrauch vom Hauseigentümer getankt und umgelegt. Bei Etagenheizung mit Gas ist meist der Mieter selbst Kunde bei dem Energieversorger und hat seinen eigenen Zähler (das ist für den Hauseigentümer ungemein praktisch, denn so er hat keine Reklamationen, keine Rennerei, muss nicht auf den Ölstand aufpassen, das Öl vorfinanzieren - einfach herrlich!).

Wenn man ein ganzes Haus mietet und nutzt Flüssiggas zum Kochen und Heizen, kümmert sich der Mieter selbst um alles (das ist das Beispiel von Samila). 

Es hängt immer genau mit dem Angebot zusammen - man muss also beim Telefonieren schon eine Liste vor sich liegen haben und alles abfragen, um zu wissen, ob man interesse an der angebotenen Wohnung hat. 

Hast du jetzt einen ungefähren Überblick?

So gut wie immer (für Wohnungen). Ist ein Haus gemietet, könnte der Liefervertrag direkt mit dem Versorger geschlossen werden.