Parken vor Lichtzeichen/Ampeln - von wo aus zählen die 10 Meter Abstand?

Bild Ampel - (Straßenverkehrsordnung, Bußgeld, parken)

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Dazu aus der StVO:

§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

(1) (...) Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

Es kommt also zunächst einmal darauf an, ob das Lichtzeichen durch das Halten bzw. Parken überhaupt verdeckt wurde. Mit einem "normalen" Pkw kann ein "normales" Lichtzeichen kaum verdeckt werden, auch nicht, wenn man weniger als 10 Meter von dem Lichtzeichen entfernt hält bzw. parkt.

Wurde das Lichtzeichen jedoch tatsächlich verdeckt, dann kommt es auf die Entfernung von dem Lichtzeichen an (siehe Zitat), nicht auf die Entfernung von der Haltlinie.

Meine Frage ist nun, ob die 10 Meter vom Standpunkt der Ampel aus zählen oder von der Markierung aus

Gilt ab der Haltelinie.

Nein, es kommt auf die Entfernung von dem Lichtzeichen an (siehe meinen Beitrag).

Es heist ja Parken vor Lichtzeichen/Ampel und nicht parken vor Haltelinie! Also klar.