Auslandsknöllchen bezahlt- jetzt droht Zwangsvollstreckung - bezahlen oder nicht?

2 Antworten

Meine Empfehlung wäre, die Fotokopien von den Nachweisen über die erfolgte Zahlung an die Kanzlei zu schicken und den noch fehlenden Betrag zu überweisen. Bzw. das Ganze in umgekehrter Reihenfolge.

Falls dann weiterhin Geld von Euch gefordert wird, solltet Ihr Euch an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Wenn ihr das Geld ordnungsgemäß überweisen habt müsst ihr nichts mehr bezahlen. Könnt das der Anwältin ja schreiben. Habt ihr noch einen Beleg dafür das ihr gezahlt habt? Wenn ka dann könnt ihr den noch mitschicken

DerCaveman  14.02.2021, 10:46
Wenn ihr das Geld ordnungsgemäß überweisen habt ...

Das haben sie ja nicht. Es wurde 1 Euro zu wenig ueberwiesen.