Parkverbot für Kleintransporter

5 Antworten

Nicht das ich wüsste! Ausser es ist in den Bereichen deklariert!

Nun, schauen wir doch mal in § 12 StVO, Absatz 3a:

Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

  1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
  2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
  3. in Kurgebieten und
  4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

Fazit: Kleintransporter dürfen dort parken wo es auch alle anderen dürfen, außer es ist für gewisse Fahrzeuge bzw. vom Gewicht her untersagt. ;)

ich denke, dein kleintransporter kann dort parken. mein bruder fährt Truck und Kleintransporter, der Truck darf nicht ins wohngebiet, der kleintransporter darf bis heute dort stehen. du kannst das selbst recherchieren im netz, verkehrsrecht ist einsehbar und die parkbesonderheiten auch.

Nein, leider nicht.

bis 3,5t dürfen auch in einem wohngebiet parken