Darf die Stadt unbegrenzt und nach Belieben Parkplätze ersatzlos streichen?

8 Antworten

Die Auflage das eine gewisse Anzahl an Parkplätzen eingeplant werden muss gilt für den Hausherren also den Eigentümer des Wohnblocks, nicht für die Stadt bzw. die Gemeinde.

Ich denke du hast die besten Chancen wenn du bei deiner Hausverwaltung um Klärung bittest. Der Ort an dem du bisher geparkt hast und jetzt ein Halteverbot ist stellt einen öffentlichen Platz da, da hast du kein Anrecht zum Parken sofern nicht entsprechend gekennzeichnet.

Das die Stadt dort ein Halteverbot eingerichtet hat muss Gründe haben, diese kannst du bei der Stadt erfragen. Ich vermute aber das deren Begründung die sein wird das dort die Notwendigkeit einer Feuerwehrzufahrt bestand.

Ich denke du hast da eher schlechte Karten und würde an deiner Stelle mit der Hausverwaltung sprechen was da jetzt zukünftig geplant ist. Wenn es keinen Ersatz gibt und du darauf angewiesen bist in großer Entfernung zum Wohnort zu parken dann würde ich ebenfalls einen Umzug in Erwägung ziehen.

einneuernils 
Fragesteller
 07.02.2018, 08:24

Ich muss korrigieren.

Es nennt sich Feuerwehranfahrtsbereich auf dem Zusatzschild.

Eine Feuerwehrzufahrt gibt es aber seit 16 Jahren...

Zudem fiel mir auf, dass es wohl "nur" um die 60 Parkplätze sind, da es hinter der Feuerwehrzufahrt wieder erlaubt ist zu parken. Damit fällt aber auch mein Gedanke flach, dass dies wegen der bald folgenden Erstellung einer Durchfahrtsstraße ist, weil sonst überall Parkverbot sein müsste. Aber vielleicht machen die auf diese Weise erst den vorderen Bereich und erlauben dort dann das Parken, sobald dieser fertig ist und verbieten dann im hinteren Bereich das Parken.

Zudem: Wahrscheinlich ist Umzug sowieso nötig, da es von einer kleinen Sackgasse zur größten Durchfahrtsstraße mit direktem Übergang zur Autobahn werden soll und dementsprechend laut und verdreckt werden wird...

Schilder absägen - davon abraten. Habt ihr sie noch alle?

Wenn du zum Anwalt gehst, wird er dir sogar die §§ im StGB nennen. Doch in jedem Fall zahlst du um die 150 € Beratungsgebühr. Die kannst du dir ersparen.

Es geht ganz kostenlos:

Geh auf die Gemeinde, Verkehrsausschuss, und frage nach. Dann erhältst du eine Antwort und dann kannst du das überprüfen, anzweifeln, rechtliche Schritte unternehmen.

Das Ergebnis sag ich dir jetzt schon: Gemeinnutz und Vermeiden von Gefahrenstellen, Änderungen aufgrund neuer Gesetzeslage geht vor Eigennutz.

Falls du rechtliche Schritte unternehmen willst, schließe dich einer 'Klagegemeinschaft' an, das verringert die Kosten. Auch kann eine Bürgerversammlung ein Weg des Protestes sein.

Und wiederhole keinesfalls das Absägen oder andere üble Scherze; falls jemand anders dies machen würde, bist du im Fokus.

Selbst wenn die Schilder mutwillig entfernt wurden, gilt es in diesem Fall als wären die Schilder aufgestellt. Wir sind nicht im Wilden Westen.

Olfinger hat es ja schon sehr gut geschrieben und auf den Punkt gebracht.

Wo ein Halteverbot oder eine Rettungszufahrt notwendig ist können Fachleute am besten beurteilen.

Mal direkt gesagt: niemand zwingt Dich ein Auto zu haben. Niemand zwingt dich dort zu wohnen oder zu arbeiten.

Als Du die Wohnung/ den Arbeitgeber ausgewählt hast, kanntest Du die örtlichen Bedingungen.

Das bedeutet, wenn kein Stellplatz zur Wohnung gehört hast Du auch keinen Anspruch. Auch und erst Recht nicht gegenüber der Stadt.

Parkplatzmangel ist in Großstädten keine Seltenheit.

"Auf dem Fußweg quer parken"

"Im Halteverbot parken"

"Schilder absägen"

ist alles verboten. Ich würde davon abraten.

Gegen die Stadt klagen wird nur wenig Erfolg versprechen, die Stadt ist dir zu nichts verpflichtet.

Baumaßnahmen stehen ja frühzeitig fest und werden geprüft. Wenn sie durchgewunken wurden wird sehr wahrscheinlich alles seine Richtigkeit haben.

Was kannst Du tun?

1. Auf das Auto verzichten.

2. Eine Wohnung mit Stellplatz suchen

3. Einen Stellplatz in der Nähe anmieten.

Es gibt ja auch in Parkhäusern Dauerparkplätze. Und Ja, die kosten mitunter viel Geld, aber das ist der Preis den man zahlt wenn man in einer größeren Stadt wohnt in der man auch gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden ist.

einneuernils 
Fragesteller
 07.02.2018, 08:27

"Wo ein Halteverbot oder eine Rettungszufahrt notwendig ist können Fachleute am besten beurteilen."

Ok, stimmt schon, ist bei Linde auch eine sehr große Menge an Gasflaschen auf dem Hof.

Aber: Wieso brauchten die 16 Jahre für die Entscheidung dazu?

"Mal direkt gesagt: niemand zwingt Dich ein Auto zu haben. Niemand zwingt dich dort zu wohnen oder zu arbeiten."

Stimmt schon, aber das Argument ist nicht besonders praxisnah. Wer will schon kein Auto haben und wer will deswegen gern umziehen oder die Arbeitsstelle wechseln...

Schilder absägen usw. war ja auch nur nen Scherz. Selbst im Parkverbot halten würde ich zukünftig nicht mehr, aber gestern abend wars sehr kalt...

AlexausBue  07.02.2018, 08:51
@einneuernils

Erfahrungsgemäß brauchen Behörden mitunter sehr lange um die Notwendigkeit mancher Bedingungen (hier: Halteverbot) festzustellen.

Es kann aber auch ein viel banalerer Grund dahinter stehen, wie zum Beispiel, dass sich irgendetwas verändert hat (Verordnung für die Mindestbreite eine Straße, Verordnung über die maximale Fahrtzeit für Rettungskräfte ...). Deutsche Bürokratie.

Ich wohne z.B. aus genau diesem Grund schon immer in einer Wohnung mit Stellplatz und das in kleinen Gemeinden wo mehr als genug Parkplätze sind. Muss dafür auch leider bei fast allem längere Fahrtstrecken in Kauf nehmen.

Du hast nur eine Chance, die dir kurzfristig und dauerhaft zu einem persönlichen Parkplatz in der unmittelbaren Nähe deiner Wohnung verhilft:

Du fährst ein Automatik-Fahrzeug und dir fehlt ein Bein.

Dann bekommst du auf Antrag einen Behindertenparkplatz mit zugeteilter Nummer vor deinem Wohnungseingang.

Zu dieser Realisierung würde ich jedoch empfehlen, nicht zur Säge zu greifen.

'Die Stadt' kann und darf gar nix.

Da wird ein Antrag gestellt, der wird im Verkehrsausschuss behandelt und der Stadtrat (Gemeinderat) fasst einen Beschluss. Dieser Beschluss wird öffentlich verkündet, mit einer Einspruchsfrist. Der Beschluss kann angefochten werden, eine übergeordnete Stelle (Bezirk, Land) kann den Beschluss ebenfalls bearbeiten (aufheben, ändern, bestätigen).

Und wenn das einem nicht passt, kann man sich durchklagen bis zum Bundesverwaltungsgericht.

Eine Stadt mit 250000 EW ist keine etwas größere Stadt, sondern eine Großstadt (ab 100000).