Parkplatzunfall beim rückwärts korrigieren des Wagens (leichte Beule und Kratzer=900€)

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Zunächst kurz zur Schuldfrage. Da ist die StVO sehr eindeutig ( § 9 Abs. 5 StVO):

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Du hast Dich nicht so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Schließlich kam es zu einem Unfall.

Was den Schaden angeht, erstaunt es mich immer wieder, wie viele Unfallverursacher der Überzeugnung sind, der Geschädigte wolle sie übers Ohr hauen. Die Wahrscheinlichkeit, daß in einigermaßener Zeitnähe ein weiterer Schaden mit ähnlichem Schadensbild an exakt der gleichen Stelle durch einen anderen Unfall entstanden ist, beläuft sich auf die Wahrscheinlichkeit von mehreren Lottogewinnen gleichzeitig.

Der Schaden, den Du gesehen hast, wird also sehr unzweifelhaft auch von Dir verursacht worden sein. Damit hat die Geschädigte einen Anspruch gegen Dich auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Ob kleiner Kratzer oder eine Mondlandschaft auf dem Kotflügel ist dabei egal - das Ding muß hinterher so oder so aussehen wie neu. Und WIE man das anstellt, das weiß eine KFZ-Werkstatt im allgemeinen deutlich besser, als wie ein Mensch, der Autos zwar fahren, aber nicht reparieren kann. Von WEM die Geschädigte das Auto reparieren läßt, kann sie sich dabei völlig allein aussuchen. Auch von wem sie den Schaden begutachten läßt.

Ein Trost für Dich: Aufgabe Deiner KFZ-Versicherung ist es auch, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Wenn Du ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung hast, kannst Du dies Deiner Versicherung auch so mitteilen. Im Zweifel tun die sich aber sowieso eher schwer damit, Schäden ohne genaue Nachfrage zu regulieren.

CenNa93 
Fragesteller
 20.02.2014, 10:41

Danke für deine hilfreiche Antwort. Ich war mir bewusst, dass ich schuldig bin. Im großen und ganzen, habe ich jetzt meiner Versicherung bescheid gegeben.

KakaPeeeH  12.03.2020, 09:02

Hierzu möchte ich nur spaßeshalber einwerfen, dass mir tatsächlich ein solcher Fall bekannt ist. Einem Bekannten ist jemand hinten 'rein gefahren und nur 2 Tage später an exakt der gleichen Stelle erneut jemand, sodass am Ende nur einer von zwei Schuldigen belangt wurde (bzw. dessen Versicherung) :)

Ohne Versicherung würde ich da gar nichts klären. Wenn sie den SChaden ersetzt haben will, soll sie es deiner Versicherung melden.

Lass dich da nicht übers Ohr hauen. Dafür hast du eine Versicherung. Und wenn der was komisch vorkommt, bezahlen sie nicht.

Am Besten ist es, du rufst jetzt gleich schon mal deine Versicherung an und schilderst den Fall.

CenNa93 
Fragesteller
 19.02.2014, 12:06

Eigentlich wollte ich die Verischerung aus dem Spiel lassen. Da sie meine Prozente höhstwahrscheinlich höher ansetzten lässt. Mein Vater war bereit den Schaden zu bezahlen, da es wirklich nicht großes ist.

Sumselbiene  19.02.2014, 12:28
@CenNa93

Nun dann solltet ihr euch auch nicht über die Vorgehensweise der Frau beschweren. Wenn ihr so gutgläubig seid und das ohne Versicherung regeln wollt..

Übrigens kann ein augenscheinlich kleiner Kratzer/ Schaden eine ziemlich große Reparatur nach sich ziehen. Denn den wirklichen Schaden kann man meist nicht vor Ort, sondern erst nach genauer BEtrachtung feststellen.

CenNa93 
Fragesteller
 19.02.2014, 12:45
@Sumselbiene

Sie war locker drauf, hätte ja nicht wissen können, dass sie das Geld in die Tasche stecken will. Ich geh zunächst mal zum Anwalt, Teilschuld hat sie auch, da sie nicht gewartet hat bis ich aus der Lücke raus bin und ist direkt durchgefahren. Trotzdem danke fürs Kommi

crazykitty1990  20.02.2014, 03:26
@CenNa93

Das gibt ihr aber keine Teilschuld. Du bist als "Ausparker" dafür verantwortlich, dass nichts passiert. Und das meine ich gar nicht böse.

Wenn man das ausbeulen und wegpolieren kann, dürfte der Schaden so bei 350,- bis 400,- Euro liegen. Das man bei solch einem geringfügigen Schaden den Kotflügel erneuern muss, kann ich mir nicht vorstellen. Zumal dies inkl. Lackierung nicht für 900,- € machbar sein dürfte. Geh zu einem anwalt und lass Dich beraten. Und zeig ihm vor allem die Fotos.

Elbeobst65  19.02.2014, 12:05

Das habe ich auch gedacht....war aber nicht so. Kann dir gern die Rechnung mal zeigen.

lemonshaker  20.02.2014, 19:45

auch wenn man es ausbeulen und spachteln kann besteht trotzdem das Recht auf einen neuen Kotflügel !

Erstmal deine Versicherung informieren! Denn die muß den Schaden ja übernehmen. Informiere die Versicherung,dass du Bilder vom Unfall hast und schicke sie denen .

Wenn es ein Kunststoff-Stoßfänger ist, kann man dennach Stauchung nicht mehr vernünftig lackieren, wenn es 100%ig werden soll, es besteht immer die Gefahr, daß der Lack hinterher reißt, weil der Untdergrund aufgrund der vorhergehenden stauchung unterschiedliche Festigkeiten hat. Wer das 100%ig machen will, tauscht den Stoßfänger aus und dmait ist man schon bei 900EUR. Du bist der Unfallverursacher, wenn Du das jetzt mit Anwalt und Gutachter regeln willst, dann rechne mal mit zusätzlichen Gutacherkosten von ca 350 EUR und ebenso für deinen Anwalt und den des geschädigten, denn er hat im Haftpflichtschadenfall freie Gutachter- und Anwaltswahl. Sprich: "Zahl die 900 EUR und sei zufrieden" billiger kommst Du nicht davon.