Schaden am Wagen nach wirtschaftlichen Totalschaden?
Hallo zusammen, Ich hatte letztes Jahr im Oktober einen Unfall mit einem Mann aus Irland der ist mir beim Auspacken in die Seite gefahren (optisch nicht wirklich schlimm kleine Beule mit schrammen) der Schaden wurde Mittlerweile bezahlt. (Wirtschaftlicher Totalschaden) So habe das Auto aber nicht reparieren lassen Gestern hat sich ne Freundin auf der anderen Seite die unbeschädigt war gegen gelehnt mit ihrem nieten Gürtel hat sie mir schöne Kratzer hinterlassen
Jetzt die Frage mir wurde gesagt es sei Versicherungsbetrug wenn die das ihrer Versicherung meldet da das Auto auf einer Liste steht als ausbezahlter wirtschaftlicher Totalschaden stimmt das ?
Für mich ergibt das keinen sinn.
6 Antworten

mir wurde gesagt es sei Versicherungsbetrug wenn die das ihrer Versicherung meldet da
das ist natürlich falsch!
Du bist Eigentümer des Autos und an deinem Eigentum ist jetzt ein weiterer Schaden entstanden. Für diesen neuen Schaden, der zudem noch an der anderen Fahrzeugseite ist, hast du entsprechende Ansprüche.
Wichtig ist, wenn du diese Ansprüche geltend machst, das der Altschaden korrekt im neuen Gutachten angegeben und berücksichtigt ist. Daher solltest du jetzt den Sachverständigen, den du beauftragen wirst genau über den Altschaden informieren.
Wenn der Altschaden jedoch verschwiegen würde, dann wäre es in der Tat ein Versicherungsbetrug.

wenn das ein anderer Fall ist, ist es kein Versicherungsbetrug. Du kannst ja nach Gutachten abrechnen & läßt das Auto unrepariert.
Dann wird lediglich die UST nicht mit ausgezahlt, sondern ein Nettobetrag.
Dieser Fall mit dem Hosengürtel kann durch ihre Privathaftpflichtversicherung reguliert werden

So sehe ich das eigentlich auch

Der Gegner muss dir die Reparatur, max. den Zeitwert des Fahrzeugs bezahlen.
Der Zeitwert ist ja bei dem unreparierten Auto jetzt Null - das war ja das Ergebnis des wirtschaftlichen Totalschadens beim vorigen Rempler.
Da du den Schaden nicht repariert hast, hast du vor dem jetzigen Schaden ein Kfz mit einem Zeitwert von Null Euro gehabt. Durch den neuen "Schaden" hat sich der finanzielle Wert des Kfz nun nicht weiter vermindert (von Null auf Null) - also hat der Verursacher und dessen HaftpflichtV hier insoweit quasi Glück und muss dir nichts bezahlen.
Alles klar?

Sofern denn der erste Schaden repariert wurde und dies mit einer Rechnung belegbar ist, wird wohl auch der neue Schaden reguliert werden.
Melden kann sie den Schaden ihrer Versicherung auf jeden Fall, das ist natürlich kein Betrug. Da dein Fahrzeug im HIS gelistet ist, wird die Versicherung von allein drauf kommen zu fragen, was mit dem alten Schaden war.

So habe das Auto aber nicht reparieren lassen
Ups, übersehen. Ich befürchte dann wird wohl der Wert des Fahrzeugs entsprechend gering sein und demnach wird wenig bis gar nichts für den neuen Schaden gezahlt werden.

Hallo!
Du hast einen Vorschaden gehabt (wirtschaftlicher Totalschaden) und hast ihn ausbezahlt bekommen.
Die Auszahlung = Zeitwert minus Wrackwert.
Das bedeutet, wenn du nicht repariert hast, hat dein Fahrzeug einen Restwert (Wrackwert, und nicht Wert Null, wie hier immer behauptet wird).
Also wird der neue Schaden wieder ein wirtschaftlicher Totalschaden sein ... usw.
LG Bernd