Wer muss den nicht von mir verursachten Schaden an einem Mietwagen bezahlen?
Hey Leute, habe vor einigen Tagen eine Mietwagsen von einem Autohaus erhalten. Vor übergabe sind wir kurz mal ums Auto rumgelaufen und das wars.
Kurz nacht Fahrtantritt habe ein leichtes klappern hinten lihnks bemerkt, habe mir aber nichts dabei gedacht. Zuhause angekommen ca. 100 km weiter, fiel mir auf, dass der Kotflügel hinten defekt ist. Die Halterung war gebrochen, davon kam auch das klappern und davon hat sich wohl der Kotflügel gelöst. Ich habe diesen Schaden nicht verusacht. Wer muss jetzt die Selbstbeteiligung tragen, den Schaden, der entstanden ist, wurde ja nicht von mir verusacht sonst ist folge eines Vorschadens. Wie sieht das ganze rechtlich aus.
Danke euch
6 Antworten
Ungute Situation. Kommt wohl auch darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist - und der fällt meistens nicht allzu sehr zu Gunsten des Mieters aus.
du solltest einen Mietvertrag erhalten und unterschrieben haben, was steht dort? Ein von außen nicht erkennbarer Schaden. Bei Rückgabe mit dem Autohaus sprechen, dass das dir aufgefallen ist.
und was steht? ein Blick in den Mietvertrag werfen
Du hast bei der Übernahme des Wagens ein Übergabeprotokoll unterschrieben, oder? Auf diesem Protokoll sind alle Schäden aufgeführt, alle Schaden die bei der Rückgabe vorhanden sind werden auf deine Kappe gehen. Einen verdeckten Schaden kann man natürlich nicht in Protokoll aufnehmen, aber auch das wird dir wahrscheinlich zur Last gelegt.
Erstmal solltest Du den Schaden schnellst möglich Melden und die gegebenheiten Schildern. Aber ich fürchte das Du nicht um die Regulierung herum kommst, dann bliebe Dir nur der Gang zum Anwalt
Naja man sieht an der Stoßstangen dass sie wohl schonmal in stand gesetzt wurde und an der gelösten Stelle sind Klebstoffreste.....
Dokumentier es also mit Fotos und Informier den Verleiher. Viel Glück
Meines erachtens liegt an der Stoßstange ein bereits reparierter Vorschaden vor, desweiteren habe ich Klebespuren an der Stelle entdeckt...........
Ohne Sachverständigen wird es nur die Lösung geben das du gleich zahlst.
ACHTUNG: AGB´s des Verleihers beachten. Meist steht dort, dass ein Schaden schellst möglich mitgeteilt werden muss