Parkplatzreservierung mit Kreditkarte am Flughaben nicht wahrnehmen - muss ich trotzdem zahlen?

2 Antworten

Ein Vertrag, mit dem man einen Parkplatz reserviert und mietet ist grundsätzlich wirksam. Ob hier im konkreten Fall ein Widerrufsrecht besteht oder nicht, kann man ggf. bei genauer Kenntnis des Einzelfalls (Reservierung des Parkplatzes im Fernabsatz) prüfen. Ich sehe aber nichts, wonach dem Vermieter hier die vereinbarte Parkplatzmiete nicht zusteht.

ein Anruf bei der Hotline von APCOA genügt um zu fragen, wie es gehandhabt wird, wenn man den Parkplatz nicht in Anspruch nimmt. Du musst denen ja nicht deine Daten bzw. deine Reservierungsnummer sagen um schlafende Hunde zu wecken, aber es wäre ja nicht das erste Mal das jemand den Parkplatz nicht in Anspruch nimmt.

bofh85 
Fragesteller
 28.07.2015, 15:23

Ich suchte hier eigentlich nach Leuten, die mit APCOA schon Erfahrung hatten weil sie mal von Stuttgart oder so geflogen sind und dann doch eben nicht mit dem Auto kamen aus diversen Gründen und was dann passierte. Erfahrungsberichte eben - und keinen Hinweis, man solle doch die Hotline anrufen aber danke.

verreisterNutzer  28.07.2015, 15:26
@bofh85

APCOA hat so viele Parkhäuser und vermietet nicht nur in Stuttgart am Flughafen Parkplätze. Das mit der Hotline war ein gut gemeinter Rat, denn bei der Fülle an Parkplätzen werden die einen festgelegten Vorgang haben für den Fall, wenn jemand seinen fix reservierten Parkplatz mit deiner gewählten Zahlungsart nicht in Anspruch nimmt