Parkhauspfosten angefahren, keine Schäden, Verkehrsunfallflucht, Probezeit, Was passiert jetzt?

3 Antworten

Wenn wirklich keinerlei relevanter Fremdschaden > ~ 50 Euro vor Ort feststellbar ist und Du Dich binnen 24 Stunden nach dem Vorfall von selbst bei der Polizei und / oder dem Besitzer der touchierten Sache meldest, wird es in der Regel gar kein Ermittlungsverfahren geben, oder es würde wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Ob es jetzt in Deinem Fall wirklich ein Polizist vermerkte mit Nachricht an Deinem FZG, wage ich mal zumindest zu bezweifeln. Nach der telefonischen Kontaktaufnahme zur Polizei solltest Du aber auf jeden Fall noch jetzt gleich persönlich zur Polizei fahren und nebst Angabe Deiner Personalien dort den Vorfall nochmals genau zu Protokoll geben. Am besten mit aussagekräftigen Bildern des besagten Pfostens.

Wenn Dich dann inzwischen noch niemand angezeigt hat und die Polizei somit nicht von sich aus Deine Meldedaten VOR Deiner Selbstanzeige ermittelte, könntest Du ggf. frei von Konsequenzen ( auch bzgl. Probezeit ) aus der Sache herauskommen.

Kaddaali 
Fragesteller
 13.07.2017, 18:13

Doch, der Zettel war von einem Polizisten, der mich gesehen hat.

Aber wenn ich quasi erst angerufen habe, nachdem ich den Zettel gefunden habe, gilt das dann noch als sich selber melden?

Parhalia2  13.07.2017, 18:31
@Kaddaali

Ich war nicht vor Ort um zu beurteilen, ob es wirklich ein Polizist war. Wäre es wirklich ein Polizist gewesen, so KÖNNTE er Dir wegen erkennbarer Bagatelle ( keine sichtbaren Schäden ) hier ja evtl. wirklich die berühmte "goldene Brücke" bauen und nun warten, ob Du Dich wirklich jetzt noch meldest, bevor er es selbst "offiziell" auf seiner Dienststelle macht. ( oder mglw. ein anderer Passant Dich anzeigt )

Der beste Weg ist halt in dieser Situation die "Flucht nach vorne". Jemand  hat das beobachtet und gibt Dir nun Gelegenheit, Dich selbst jetzt noch schnell bei der Polizei zu melden. Wichtig ist halt, von WEM ( also Dir ) die erste offizielle Meldung bei der Polizei erfolgt.

Ich hätte es ja auch sehen können und Dir solch einen Zettel ans FZG machen können. Solange ich Dich dann noch nicht beanzeigte vor Deiner eigenen Meldung, gilt das eingangs Gesagte und Du hast Dich offiziell aus freien Stücken binnen 24 Stunden selbst zum Vorfall bei der Polizei gemeldet zwecks ( erster offizieller ) Kenntnisgabe des Vorfalls überhaupt. 

Hallo Kaddaali,

für die Erfüllung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gem. § 142 StGB (siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html) muss es

  1. erst einmal einen Unfall gegeben haben. Ein Unfall im Sinne des § 142 StGB liegt nur dann vor, wenn ein nicht völlig unerheblicher Sachschaden (über 25 ~ 50 Euro) entstanden sein und
  2. der Fahrer muss Kenntnis vom Schadenseintritt gehabt haben.

Liegt also kein Schaden oder nur ein völlig belangloser Schaden am Pfosten vor, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren wie schon der Polizist gesagt hat einstellen.

Ebenfalls ist das Verfahren einzustellen, wenn Du keinen Schadenseintritt feststellen konntest. Fahrlässiges Handeln ist hier nicht strafbar. Man muss Dir schon nachweisen, dass Du festgestellt hast, dass ein nicht völlig unerheblicher Schaden entstanden ist und Du Dich ohne um die Schadensregulierung gekümmert hast vom Unfallort entfernt hast.

Kann man Dir aber nachweisen, dass Du den Schaden entgegen Deiner Schilderung doch bemerkt hast, musst Du mit einer Verurteilung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.

Das Gesetz sieht hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Realistisch betrachtet, wirst Du mit einer Geldstrafe in Höhe eines Monatseinkommen rechnen müssen.

Weitere Folgen sind.

  • 2 Punkte, wenn Dir die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird und
  • 3 Punkte, wenn Dir die Fahrerlaubnis entzogen wird
  • Eintrag als A - Verstoß

Die Fahrerlaubnis ist aber nur zwingend zu entziehen, wenn  an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist. Was als bedeutend gilt, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Einige sehen schon 1300,- Euro, andere erst 2500,- Euro als bedeutend an.

Wird die Fahrerlaubnis entzogen ist eine Sperre von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren anzuordnen in der Dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Realistisch wäre eine Sperre von 9 ~ 15 Monaten.

Liegt die Schadenshöhe darunter kann, aber muss der Richter nicht die Fahrerlaubnis entziehen.

Der o.a. Eintrag als A-Verstoß hat für Dich zur Folge:

  • dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
  • dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird

Schöne Grüße
TheGrow