Parkettpflege bei Kratzern von Katzen bzw. Parkettwechsel?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz pauschal ist die Frage nicht zu beantworten. Dass man die Kosten eines Parkettschleifens beim Auszug übernehmen soll, oder die Hälfte der Kosten trägt, das ist freiwillig möglich, aber oft gar nicht erforderlich.
Es kann sein, dass die Kratzer einer normalen Abnutzung der Wohnung (bei erlaubter Tierhaltung) entsprechen.
Es kann sich aber auch um eine Beschädigung handeln - dann ist es oft so, dass sich der Vermieter einen Abzug "Neu für Alt" anrechnen lassen muss. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass ein Parkettboden nach ca. 10 bis 13 Jahren Nutzungsdauer sowieso neu geschliffen und versiegelt werden sollte. Wäre der Boden das letzte Mal vor 14, 15 Jahren geschliffen worden, dann geht das Schleifen auf den Vermieter, ein Schadenersatz wäre dann 0 Euro, auch wenn der Mieter für die Kratzer verantwortlich wäre.

Es gibt eine gute Zusammenfassung zu diesem Problem:

https://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/des-Vermieters/Abnutzung/Schaeden-durch-Katzen-in-der-Mietwohnung-Schadenersatz-E3073.htm

Das ist im Mietvertrag festgelegt. Da ihr aber die Katzen habt, wäre es für mich selbstverständlich nach einem Auszug für die Kosten des Parkettschleifens aufzukommen oder aber, das wäre dann richtig fair, die Hälfte davon zu tragen.

Die Frage ist aber auch, ob Haustiere erlaubt sind, Katzen sind definitiv Tiere, die im Mietvertrag als Haustiere nicht erlaubt sein müssen (im gegensatz zu Vögeln und Wellensittiche). Aber es muss drinnen stehen, das Haustiere nicht erlaubt sind,

Wir haben eine Erlaubnis vom Vermieter bekommen Katzen halten zu dürfen.

@LenchenLill99

Wenn im Vertrag kein Haustierverbot drinnen steht, ist es okay. Eine mündliche Erlaubnis vom Vermieter zählt im Zweifelsfalle nichts vor Gericht. Um Parkett zu schützen müsst ihr Teppichboden verlegen. ich persönlich finde das keine gute idee, Katzen anzuschaffen, wenn man in Miete wohnt und dann die Katzen auf Parkett rumturnen lassen. Man sollte wissen, das Katzen Krallen haben. Stell dir vor, es wäre deine Wohnung.

Ihr wollt aber doch noch nicht ausziehen? Und wenn es denn soweit ist, dann einigt euch doch mit dem Vermieter. Und tut einfach mal so 300-500 Euro beiseite (ich weiss nicht , wie teuer Parket abschleifen ist, ich habe das mal gehört, das es diese Größenordnung ist), nur für den Fall, dass es Probleme gibt.

Man muss aber auch dazu sagen,d ass sich ein Parkettboden nicht beliebig oft abschleifen lässt - insofern ist es schon ein wenig intolerant von euch, dann da Katzen anzuschaffen. ohne euch um den entsprechenden Schutz für etwas zu kümmern, das nicht euer Eigentum ist.

Wie gesagt, auch ihr würdet wollen, dass man mit eurem Eigentum, wenn ihr was verleiht oder vermietet, sorgsam umgeht.

@Elizabeth2

Wir haben eine schriftliche Erlaubnis sonst hätte ich mir keine Katzen angeschafft. Und so pauschal kann man einfach nicht sagen, das Katzen jedes Parkett zerstören, das kommt eben aufs Holz drauf an und das ist in diesem Fall einfach extrem weich. Mit anderen Worten neulich ist mir ein Kuli runtergeflogen vielleicht von 20cm Höhe und der Boden hatte eine Delle an der Stelle... Und ich kenne auch viele bei denen eben gar kein Kratzer durch Katzenkrallen entstanden ist. Also mich da einfach als leichtgläubig abzustempeln finde ich ein bisschen zu einfach.

Das ist im Mietvertrag festgelegt. 

Steht nicht immer alles in Mietverträgen und muss es auch nicht.

Da ihr aber die Katzen habt, wäre es für mich selbstverständlich nach einem Auszug für die Kosten des Parkettschleifens aufzukommen oder aber, das wäre dann richtig fair, die Hälfte davon zu tragen.

Das wäre schön wenn es so wäre aber Gerichte urteilen da teilweise anders.

Wenn Hunde und Katzen erlaubt sind, dann gelten solche Sachen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache.

Die Frage ist aber auch, ob Haustiere erlaubt sind, Katzen sind definitiv Tiere, die im Mietvertrag als Haustiere nicht erlaubt sein müssen (im gegensatz zu Vögeln und Wellensittiche). 

Richtig, Katzen zählen nicht zu den Kleintieren.

Aber es muss drinnen stehen, das Haustiere nicht erlaubt sind,

Falsch ein generelles Verbot zur Tierhaltung ist unwirksam laut BGH.

@johnnymcmuff

Das stimmt leider, ist relativ neu das Ganze.

Ich wundere mich nicht mehr, dass es kaum privaten Wohnraum mehr zu vermieten gibt, sondern sich das Meiste auf dem Verkaufsmarkt abspielt.

Der letzte Satz zeigt auf, warum Personen mit Tieren immer schwieriger eine Wohnung bekommen. Trotz einer klaren "Beschädigung" bzw. übermäßiger "Benutzung" versuchen die Tierhalter irgendeine Möglichkeit zu finden ob man die Kosten nicht doch auf den Vermieter "abwälzen" kann. Heißt es bei der ersten Besichtigung noch "wir kommen selbstverständlich für Alles auf", wird dann bei vorhandenem Schaden die Flucht gesucht. Daher sollte man, auch für andere Tierbesitzer, es als selbstverständlich ansehen, für solche Nutzungsspuren ohne wenn und aber aufzukommen.

Und zum Parkett. Das muss nicht gleich ausgetauscht werden. Im Normalfall sind Parkettböden mit Lack versiegelt. Die meisten "normalen" Kratzer befinden sich also eher in dieser obersten Schicht. Daher reicht es manchmal aus, nur diese Lackschicht anzuschleifen und neu zu versiegeln. Da gehen dann auch schon bestimmt mal 90 % der Kratzer weg. Nur bei extremer Nutzung und tiefen Kratzern müsste komplett abgeschliffen werden, ein Austausch ist aber eher "nie" notwendig. In meiner Region liegen die Kosten so bei ca. 40 € pro m².

Bei deiner Schilderung könnte es aber auch so sein, dass das Parkett garnicht versiegelt (harter Lack) ist, sondern evtl. nur geölt oder gewachst und ist daher empfindlicher. Am Besten mal mit dem Vermieter abklären und falls das so ist, fragen ob er mit einer Versiegelung einverstanden wäre, natürlich nur schriftlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung