Hilfe! Riss im Laminatboden meiner Mietwohnung - Was kann ich tun?

10 Antworten

Diesen Mangel der Mietsache hast du dem VM zunächst n. § 536c I BGB unverzüglich zugangssicher schriftlich zu melden. Das geschieht aus Beweisgründen in deinem eigenen Interesse, damit du nicht für Folgeschäden haftbar gemacht werden kannst, etwa wenn dort Feuchtigkeit eindringt und einen erheblich kostspieligeren Folgeschaden herbeiführt.

Wohl dem, der eine Privathaftpflichtversicherung mit Deckung für Mietschäden hat.

Andernfalls ist der VM zwar gehalten, den Schaden unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderung zu beheben und müßte sich bei vorzeitigem Austausch des gesamten Belags den Zeitwert anrechnen lassen, an der Kostentragung aus eigener Tasche bzw. zur Lasten der Kaution, die dann wiederaufgefüllt verlangt werden darf, kämst du anderfalls aber nicht vorbei.

G imager761

Einfach ausbessern und entspannt bleiben. Natürlich gibt es die vielfach genannte Pflicht einen Schaden mitzuteilen. Da keine Folgeschäden zu erwarten sind, ist es aber in diesem Fall kein Problem es nicht zu tun.

Wenn der Boden beim Auszug, wie bei Laminat nach wenigen Jahren zu erwarten, ohnehin erneuert werden muss, sollte es keine Probleme geben. Wenn der Boden beim Auszug noch in Ordnung ist und die Ausbesserung fachlich korrekt ausgeführt wurde auch nicht.

Ich bin selber auch Vermieter aber plädieren stehts dafür die Verhätnismäßigkeit nicht aus den Augen zu verlieren. So eine Macke im Boden ist ärgerlich aber ein Austausch des gesamten Bodens wäre unangebracht und eine Reparatur ist natürlich möglich.

Dem Vermieter melden. Wieso auf dem Schaden sitzen bleiben? Du hast den Schaden verursacht, also musst du dafür auch aufkommen. Besser gesagt, deine Privathaftplichtversicherung. Für solche Dinge schließt man die ja ab. Selber dran rumpfuschen, zumindest ohne Wissen des Vermieters, würde ich unterlassen - meist siehts hinterher schlimmer aus als vorher. Pfuscht mein Mieter selbst an einem von ihm verursachten Schaden rum, kann er sich warm anziehen.

Du musst diesen Schaden UMGEHEND deiner privaten Haftpflichtversicherung melden. Diese benennt dir wahrscheinlich einen Fachbetrieb, der das ausbessern kann.

Da kannst du nicht warten, bis du ausziehst.

... auch dafür leisten wir uns eine PH-Versicherung.

Binde also einfach ein Deinen Berater/Makler und natürlich für die Ermittlung der Schadensumme den Vermieter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung