Parken entgegen der Fahrtrichtung. Wie währe ich mich gegen das Knöllchen?
Ich habe letzte Woche in einer Tempo-30-Zone in einer Nebenstraße geparkt. Es war aber nicht sehr lange, und ich habe ein Knöllchen gekriegt.
Tatvorwurf: Sie parkten entgegen der Fahrtrichtung !
Ist so etwas wirklich verboten? Weil, da steht kein Schild, und ich wußte es nicht.
Wie kann ich mich gegen das Ticket währen?
23 Antworten
Hast Du deinen Führerschein im Lotto gewonnen?
Gegen die Fahrtrichtung zu parken ist gefährlich, und das Bußgeld ist gerechtfertigt !!!
Du kannst dich nicht "wehren" denn das Knöllchen hast du zu recht bekommen.
Aber ... du kannst aus diesem Vorfall lernen und beim nächsten Parken zumindest immer darauf achten, wie all die anderen Autos (die große Mehrheit) abgestellt sind.
Und um diese Parksünden zu vermeiden, gibt es nirgendwo Hinweistafeln ... denn der Gesetzgeber setzt voraus, dass Autofahrer das wissen.
Es kann nicht für und gegen alles Schilder geben
Kosten diese Schilder Geld
Lebten wir dann in einem Schilderwald und könnten vor lauter Schildern kein Schild mehr lesen (in der kurzen Zeit, welche uns als Autofahrer zur Verfügung steht um eine - hoffentlich richtige - Entscheidung zu treffen.
Gar nicht, denn beim Parken entgegen der Fahrtrichtung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Siehe § 12 Abs. 4 StVO
Es ist auch in 2014 immer noch ein Verstoß ggen die StVO, entgegen der Fahrtrichtung zu parken.
In Österreich ist das erlaubt... außer bei Einbahnen.
In Alaska ist das allerdings immer so ;-)
Ja, dann ist das aber ausgeschildert!!
Das ist nicht richtig ... in Österreich wird diese Regelung großzügiger ausgelegt ... aber es gibt auch Haupt- und Nebenstraßen mit Verkehr in beide Richtungen, wo man nicht gegen die Fahrtrichtung parken darf ...