Verkehrsordnungswidrigkeit brauche da einen Hinweis?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich weis jetzt nicht auf was du deinen "Widerspruch" gestützt hast .

Dort ist in der zeit von 9-18 Uhr das gebührenpflichtige Parken erlaubt .

Von 18-9 Uhr ist nur das Parken mit Parkausweis " KUN" erlaubt .

Du hattest so einen Parkausweis " KUN" um 19.46 Uhr nicht .

Es zählt immer die Beschilderung und niemals etwas was du im Internet findest .