Knöllchen erhalten wegen Parken auf Gehweg. Widerspruch?
Hallo liebe Community.
ich war Ende letzter Woche Mal bei einer Freundin zu Besuch und habe keinen Parkplatz gefunden.
Es war allerdings eine freie Fläche verfügbar (siehe Fotos), wo ich in der Vergangenheit auch schon oft Autos geparkt gesehen habe. Also habe ich dort geparkt. Am nächsten Morgen habe ich ein Knöllchen wegen ,,Parken auf Gehweh' mit 30€ Bußgeld erhalten.
So sieht das bildlich aus:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=16ebc0-1527508823.jpg
Nun wollte ich euch Experten Mal fragen, ob dieser Bereich wirklich als Gehweg gilt. Für mich persönlich kann ein Gehweg nicht nur 10m lang sein. Und wenn man links von der Fläche schaut, dann sind ja dort die Parkplätze der Kita, wo die Leute so nah am Straßenrand parken (siehe Foto) das dort unmöglich ein Gehweg verlaufen kann. Wie ihr auf den Fotos sehen könnt, gibt es dort zwar eine ZickZack Linie für das nicht Parken, allerdings war mein Auto mindestens 1 Meter hintendran geparkt.
Nun meine Frage. Ich habe eine Verkehrsrechtschutzversicherung. Meint ihr es lohnt sich ein Widerspruch? Man hat ja 5 Tage Zeit der Bußgeldstelle per Email zu antworten.
Für mich ist einfach nicht klar ersichtlich das es sich hierbei um einen Wegweg handelt für die 10m bevor es dann links reingeht.
Achso und links rein würde die Straße so weiterverlaufen:
Wäre über Antworten erfreut.
- Liebe Grüße
6 Antworten
Augenscheinlich enden die Parkplätze in Höhe des Rollers auf dem Bild, da ich danach keine weiße Parkplatz-Linien mehr erkennen kann. Folglich geht das in einen Gehweg über.
Ich würde die 30€ zahlen und fertig.
Für mich persönlich kann ein Gehweg nicht nur 10m lang sein.
Was du persönlich denkst ist aber völlig egal... Bei uns (und das ist kein Witz) gibt es Gehwege, die nur 15cm breit sind. Wie soll da ein Mensch laufen, ohne auf die Straße zu treten, geschweige denn jmd mit Kinderwagen oder Rollstuhl durchpassen?
PS und Edit: Ich vermute, dass da noch eine Kreuzung ist? Wenn du an angegebener Stelle geparkt hast, dann hast du mit Sicherheit auch keine 5 Meter Abstand zur Kreuzung eingehalten. Alleine das hätte dich stutzig machen müssen...
Spar Dir die Zusatzkosten für den Widerspruch.
So wie es aussieht, ist ja der ganze "rechte" Bereich ein Gehweg. Demzufolge stehen dort alle PKW verkehrt. Ich würde zahlen und fertig ist die Laube.
Ja das ist ein Gehweg. Also ist ein Widerspruch zwecklos.