´Parken in gekennzeichenten Flächen erlaubt´. Trotzdem Knöllchen ?

3 Antworten

Manchmal ist das parken nur an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten erlaubt, z.B. nur von 22.00 bis 6.00 Uhr. Steht man dann am falschen Tag oder zur falschen Zeit auf dem Parkplatz, bekommt man einen Strafzettel. Am besten rufst du beim Ordnungsamt deiner Stadt an, dort bekommst du sicher Auskunft zur Nutzung der Parkflächen.

mir sagt jetzt "ein schild mit zeichen 314" nichts aber wenn dort eingeschränktes halteverbot ist, muss dies auch entsprechend gekennzeichnet sein. auch wenn diese fläche dann anders gepflastert ist, ist es trotzdem kein parkplatz und dementsprechend hast du die knolle zu recht bekommen.

Sollar  21.04.2017, 17:33

Nach Zeichen 314 könntest Du googeln, wenn es Dir nichts sagt.

Wenn es für dich irreführend war, was ich nachvollziehen kann, dann beschwere dich beim Ordnungsamt. Nicht immer kann man nämlich die Arbeitsweise der Behörden nachvollziehen oder verstehen. Warum werden Parkflächen ausgewiesen, die dann quasi per Verbotschild wieder ausser Kraft gesetzt werden? Das ist doch wirklich unsinnig.