Pärchen. Beide haben das "Down-Syndrom". Dürfen diese Menschen zusammen Kinder zeugen?

9 Antworten

Das geht in Richtung von "unwertem leben"! Und das ist tiefbraunes gedankengut.

WENN jemand mit Downsyndrom ein selbstbestimtmes leben führen kann, dann hat er auch das Recht, selbst darüber zu entscheiden, ob er sich Kidner zulegt.

Gerade das Downsyndrom ist sehr sehr breit angelegt mit utnerschiedlichster Ausprägung! mit geleichem Gendefekt kann der eine Betroffene selbstbestimmt leben, arbeiten etc udn ist nur "leicht beeinträchtigt" während der Nächste schwerst ebtroffen ist udn ohen Dauerpflege nicht leben kann.

Wer als Behinderter Dauerbetreuung benötigt, wird ohnehin standardmäßig (die Frauen) mit Verhütungsmitteln versorgt von der Pflegeeinrichtung. Denn diese Behinderten haben meist auch keine tatsächliche sexuelle Selbstbestimmung, sie sind leicht manipulierbar und das ist der gefährliche Punkt.

Die Trisomie 21 tritt in den allermeisten Fällen spontan auf, das bedeutet, dass eine Vorbeugung nicht möglich ist. Die sog. Translokationstrisomie 21 (etwa 5% der betroffenen Trisomiepatienten) kann von der daran erkrankten Mutter (!) weiter vererbt werden. Bei der "normalen" Trisomie 21 kann auch bei beidseitig erkrankten Elternteilen gesunder Nachwuchs zur Welt kommen. Da nicht viele Down-Paare gemeinsamen Nachwuchs haben, geht man statistisch von einer 50:50 Chance aus...

Entschuldigung aber hier werden mit einer ziemlich überheblichen Selbstverständlichkeit Unwahrheiten verbreitet.

Richtigstellung: 1. Menschen mit Down Syndrom dürfen Kinder zeugen. Die Aussage, dass der Staat/die Gesellschaft das "nicht tolerieren dürfte" ist mehr als grenzwertig und verstößt gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Damit erübrigt sich die Frage nach Gesetzen.

  1. Die Aussage dass Menschen mit Down Syndrom zeugungsunfähig sind ist falsch. das gilt für Männer wie für Frauen.

  2. Die Aussage, dass Menschen mit Down Syndrom auf jeden Fall Kinder mit Down Syndrom bekommen ist falsch. Es gibt Mütter mit Down Syndrom, die Kinder ohen Behinderung zur Welt gebracht haben.

Das nächste mal einfach mal Wikipedia oder die Bibliothek besuchen bevor man Quark erzählt.

Ein Gesetz darüber gibt es nur für (auch nicht-behinderte) Geschwister: Die dürfen keine Kinder bekommen, weil die Gefahr für Erbkrankheiten erhöht ist.

Für Eltern die selbst behindert - aber nicht verwandt - sind, gibt es kein Gesetz. Das heißt, sie dürfen Kinder bekommen, auch wenn diese mit Garantie auch behindert werden.

Der Sinn dahinter ist, dass man keine klare Grenzlinie zwischen "vermehrenswert" und "nicht vermehrenswert" ziehen kann. Denn wie wollte man einteilen, wer sich gerade so noch vermehren darf und wo das Verbot beginnt? Die Erfahrungen der Nazi-Zeit will man in D-Land eben nicht wiederholen. Man verlässt sich deshalb auf den Verstand der Betroffenen und ihrer Pfleger, dass sie gar keine Kinder erst zeugen, obwohl sie es dürften, wenn ihre Behinderung denn unzumutbar ist.

Dea2010  05.03.2013, 09:31

wenn ihre Behinderung denn unzumutbar ist

Und WER entscheidet das bitte?

halbsowichtig  05.03.2013, 12:34
@Dea2010

Das entscheiden sie selber. Viele Behinderte verzichten auf Kinder, weil sie ihre Behinderung nicht vererben wollen. Andere hingegen wollen ganz gezielt z.B. gehörlose Kinder, weil sie ihre Behinderung nicht als negativ erleben.

downbylaw  06.03.2013, 13:56
@halbsowichtig

Unsinn. Es wird in der Regel von den betreuenden Personen entschieden. Normaler Weise von den eltern, die sich im Falle einer Schwangerschaft dann mit hoher Wahrscheinlichkeit zu großen Teilen auch um das Kind kümmern dürfen.

Die Frage ist zwar schon eine ganze Weile her, aber ich will mal meinen Senf trotzdem noch dazu geben. Was jetzt das Down Syndrom angeht: So sind Männer generell unfruchtbar, aber nicht Frauen und bei diesen bestünde dann zu 50 % die Möglichkeit, dass der Nachwuchs ebenfalls mongoloid ist. 

Quelle: Das absolut lesenswerte Buch "Dagmar", aus dem Gespräch der Mutter Dagmars mit einem Arzt, der speziell auf Down Syndron spezialisiert ist und sehr viele dieser liebenswerten Menschen auf ihrem Weg begleitet hat. 

Liebe Grüße

Nun, Deutschland trägt die Bürde des Nationalsozialismus und seiner Euthanasie u. a. von Behinderten. Das schafft eine Verantwortung, die nicht halt macht vor den Menschenrechten Behinderter. Sie haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Kinder. Die Kinder haben aber gesellschaftlich verankerte Rechte im SGB VIII. Wir hatten damals einen Fall in der Lebenshilfe, wo einem behinderten Paar das Kind nicht weggenommen wurde nach der Geburt nach zähen Verhandlungen mit dem Jugendamt auf Verbleib des Kindes bei den Eltern mit einer 24/7 Betreuung, die einen enormen Kostenfaktor darstellte. Selbst diese flankierenden Maßnahmen haben nicht ausgereicht, um das Kindeswohl zu gewährleisten und das Kind wurde fremd plaziert.