Darf bei einem P-Konto das Onlinebanking gesperrt werden?

3 Antworten

Ein P-Konto muss genauso geführt werden können, wie ein ganz normales Konto (abgesehen vom Dispo und im Falle einer Pfändung vom Verfügungslimit). Gerade die Sparkasse ist ja DIE Bank, die Dir ein Konto zur Verfügung stellen MUSS. Das ist also entweder Unwissenheit oder Schikane!

Nun ja, mal ganz abgesehen davon, dass ein Kontowechsel unter den Umständen auch nicht so einfach sein wird, weil Du eben deutschlandweit nur ein P-Konto haben kannst und als Neukunde mit dem Hinweis "ich möchte ein P-Konto" sofort nicht mehr zu den Wunschkunden der Banken gehörst, weil Du damit eine schlechte Bonität und erhöhte Kosten für das Konto und auch als Kunde kein Ertragspotenzial signalisierst - da kann man sich jetzt drüber aufregen, aber das sind nun mal die Fakten aus Sicht der Bank - die muss Geld verdienen und wenn man sieht, wie viele P-Konten und Pfändungen derzeit unterwegs sind, dann bezahlen die Zeche auch die Bankkunden, die eben eine einwandfreie Kontoführung haben, weil der Gesetzgeber eine verursachungsgerechte Bepreisung unterbunden hat.

Du müsstest also zunächst das P-Konto-Merkmal wieder löschen, bevor Du überhaupt die Chance hättest, ein neues P-Konto aufzumachen. Über die Schufaabfrage sieht man auch direkt was Sache ist, was das zusätzlich erschweren wird. Ich denke ein Kontowechsel ist hier nicht anzuraten, das würde vermutlich ein "Spießrutenlaufen".

Was die Kontozusatzleistungen angeht: sobald ein P-Konto-Merkmal gesetzt wird, wird die Bank alles dafür tun, dass Du nicht weiter oder generell nicht ins Soll kommst, d.h. Konto-Limite löschen, Kartenlimite zurücknehmen, Onlinebankinglimite löschen und Kreditkarten einziehen. Grund: Du signalisierst damit, dass demnächst mit Problemen in der Kontoführung und natürlich bei einer Rückzahlung zu rechnen ist (siehe erster Absatz). Das darf die Bank übrigens. Was sie nicht darf, ist Dir den Zugang zu Auszügen und zum Zahlungsverkehr komplett sperren - was sie ja de facto auch nicht getan hat. Aus diesem Grunde rate ich immer davon ab, das P-Kontomerkmal ohne Not mal so auf Vorrat zu setzen.

Aber: mit den aktuellen Steuerungsmöglichkeiten ist es nicht erforderlich, das alles wegzunehmen - man kann über Onlinebanking- und Konto- und Kartenlimiten so steuern, dass eine Überziehung nahezu nicht möglich ist. Ich empfehle Dir, Dich entsprechend beim Chef der Dame mit dem Hinweis der Anrufung der für die Bank zuständigen Schiedsstellen zu beschweren - wer das ist muss seit Einführung des Streitbeilegungsgesetzes auf der Homepage ersichtlich sein - suche mal nach diesem Begriff.

Folgendes ist auf jeden Fall möglich:

Behalt der SB-Karte wenigstens für GAA und Kontoauszugdrucker; Behalt des Onlinebankings, ggf. mit einem reduzierten OnlinebankingLimit.

KK-Limit und Kreditkarte i.d.R. keine Chance.

Leider ist immer noch oft festzustellen, dass Bankmitarbeiter mit dem P-Konto so ihre liebe Wissensnot haben und viel Müll erzählen. Mit der Begründung "das ist halt so" wird hier allerdings der Vogel abgeschossen. Wenn es so ist, muss das irgendwo stehen und auch rechtlich begründet sein - das lässt Du Dir zeigen und wenn man das nicht kann, gehe mit der offiziellen Beschwerde in den Ring - ich bin sicher, das wird helfen. Viel Erfolg. Gruss

Hi! Dafür gibt es keinen Grund ... Das wird zwar oft versucht aber Du kannst mit Online-Banking das Konto rein technisch schon nicht überziehen ... zumindest nicht über ein ggf. Vorhandenes Limit hinaus.

Und die Bank darf Dir weder den Zugang zu Kontoinformationen noch die Teilnahme am Zahlungsverkehr sperren. Dafür gibt es keinerlei Rechtfertigung.

Mindestens kann man Dir den Zugang rein abfragend einrichten, so dass Du noch Kontostand und Auszüge abfragen kannst. Aber wie gesagt, selbst ein Limit funktioniert wie gesagt nur solange, wie das Konto Guthaben aufweist.

Gehe da nochmal hin und mache Rabatz - die wissen genau, dass Du keine Chance hast unter den Vorraussetzungen ein anderes Konto zu bekommen. Ggf. drohe mit Anwalt und Verbraucherschutz, dann werden die sich schon bewegen. Gruss

Woher ich das weiß:Berufserfahrung