P.Konto, kann mehr Geld abheben als erlaubt?

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"Stichtag" ist immer der 1., d.h. es ist immer vom Kalendermonat auszugehen nicht von "4 Wochen". Die Situation scheint in der Tat nicht ganz in Ordnung. Wenn du 2 Pfändungen auf dem Konto hast (so habe ich dich verstanden), dann müsste bei einem Eingang von 1.200 € und einem pfändungsfreien Betrag von 1.029 € der Rest direkt an die Gläubiger ausgezahlt werden. Im nächsten Monat wieder das gleiche Spiel.

Würdest du im Monat 1 nur 800 € von deinem fändungsfreien Betrag von 1.029 € abheben, so wäre der Rest von 229 € in den Folgemonat pfändungsgeschützt zu übertragen, so dass du dann in Monat 2 insgesamt abheben könntest: 1.029 € (aus Monat 2) und 229 € (Übertrag aus Monat 1), insgesamt also 1.258 €.

Wenn das bei dir anders läuft, macht die Bank einen Fehler.

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob die Bank alles korrekt macht.

Entscheidend ist die Frage, welchen individuellen Grund-Pfändungsfreibetrag SIe haben? Die immer vorhanden € 1.028,89? Dann stimmt alles. Wenn Sie schon eine Erhöhung nach § 850k Abs. 5 ZPO beantragt haben, läuft etwas nicht richtig. Dann bei der Bank nachfragen - ansonsten eine Erhöhungsmöglichkeit püfen (Unterhalt, Kindergeld usw.).

Also ich habe selbst ein P-Konto, zwar nur eine EU-Rente von 722€ rund. Da die Rente am letzten Tag des Monats kommt, zählt das trotzdem als ganzer Monat, und mir bleiben dann weitere vier Wochen, um über das Geld zu verfügen. Bei dir ist es wohl so, das du 1 1/2 Monate drüber verfügen kannst. Bei mir habe ich mal nicht alles Geld abheben können, da ich am WE am Geldautomaten ran bin und so sind dann knapp 4€ drauf geblieben. Der Aufwand das zu pfänden kostet mehr, als es dem Gläubiger einbringen würde. Das P-Konto wurde ja geschaffen, das man nicht innerhalb von 7 Tagen alles runterholen muss, was nach Miete, Strom usw. noch bleibt. ABER; VORSICHT!!! Falls jemand so ein P-Konto ersteinmal hat, fällt damit gleich der vorher evtl. gehabte Dispo weg, d.h., nicht 11,5%, sondern16,5-17% Überziehungszins und man kann es (bisher) auch nicht wieder in ein normales Konto umwandeln. Am besten vorher rechtzeitig mit den Gläubigern reden und nicht den Kopf in den Sand stecken,,,, am Ende knirscht man nur mit den Zähnen ;-).

Das ist das sogenannte Monatsanfangsproblem. Das ist lange bekannt. Für viele besteht darin das Problem, dass die Arbeitgeber die Gehälter unterschiedlich überweisen. Beispiel: Zahlung 1. Januar lohn für Dezember, Zahlung 31.Januar Lohn für Januar. Der Empfänger hat im Monat Januar zweimal Lohn erhalten. Laut Gesetz müsste der Kontoinhaber jetzt auf den Lohn für Januar verzichten und an die Gläubiger abdrücken. Den Banken ist dies längst bekannt und der Rechtsprechung auch. Sei froh, dass es so ist!

Lass dir das mal von deiner Bank erklären. Für die vermutlich der 1. im Monat der Stichtag!