Original oder kopierter Mietvertrag?
Sollte man beim Einwohnermeldeamt seinen originalen Mietvertrag mitbringen oder die Kopie davon? Oder beides?
5 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wenn, dann reicht die Kopie. Normalerweise aber keines von beiden, da man eine Meldebescheinigung vom Vermieter erhalten kann.
Du kannst auch einen Kuchen mitbringen, brauchst du aber ebenso wenig wie den Mietvertrag.
Da reicht die dafür speziell vorgesehene Wohnungsgeberbestätigung!
Eigentlich kannst du die Kopie sparen. Du kriegst das Original ja wieder.
Musste ich früher NIE mitbringen, habe mich ab/umgemeldet, das war es dann aber auch schon.