Muss der Vermieter seinem Mieter, der den Mietvertrag verloren hat, eine Kopie überlassen?

4 Antworten

Wie lange hat die Mieterin denn dort gewohnt?

Bei sehr alten Verträgen ist es nämlich gut möglich, ja fast sicher, das die Renovierungsklauseln darin längst unwirksam sind oder es gar keine gibt.

Der Erbe soll sich direkt mit dem Vermieter in Verbindung setzen und die Vorlage des Mietvertrages verlangen um die Rechtmäßigkeit der Forderungen zu prüfen.

Spätestens, wenn der Vermieter auf Renovierung klagt muss er den Vertrag dem Gericht vorlegen.

Sollte er im Recht sein - wäre es doch einfach Euch sein Recht mit einer Kopie des Vertrages nachzuweisen ..... ich würde mich nicht ins Bockshorn jagen lassen.

Sehe ich genau so!

Bittet den Vermieter freundlich per Einwurfeinschreiben auf, eine Kopie des Mietvertrages der Mutter zu schicken, damit ihr prüfen könnt ob und was Ihr machen müsst und dann ggf. einer Renovierungspflicht nachkommt.

Dieses Schreiben sollte dann noch von unabhängigen Zeugen unterschrieben sein und unter Zeugen bei der Post abgegeben sein; dann seid ihr auf der absolut sicheren Seite, dass der Vermieter nicht behaupten kann er hätte nichts erhalten oder er hätte nur einen leeren Briefumschlag erhalten.

Schickt er Euch nichts oder nicht rechtzeitig die angeforderten Unterlagen, so dürfte es schwierig werden Schadenersatz etc. zu fordern und zudem ist er in der Beweispflicht.

Falls Ihr den Mietvertrag bekommt, dann durch einen Fachmann prüfen lassen ob die Renovierungsklauseln überhaupt wirksam sind.

Es gibt zumindest Urteile, nach denen eine Versicherungsgesellschaft verlorene Verträge zuschicken muss. Allerdings nicht kostenlos.