Original Kennzeichen am Fahrradträger montieren

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Ja. Es ist ja dort vorgeschrieben, weil der Blick auf das normal montierte Schild verdeckt ist.

Anders ist das, wenn ein Anhänger gezogen wird. Dann kann auf das Heckkennzeichen des ziehenden Fahrzeuges nicht verzichtet werden.

Danke für en Stern.

Was Schabersack schreibt ist schlichtweg falsch. Ein selbstgebasteltes Nummernschild stellt eine Ordnungswiedrigekit dar, die mit 10,- EUR pro Auffälligkeit geahndet wird. Es muss ein richjtiges Nummernschild sein, dass aus dem selben reflektierenden Material gefertigt ist wie das Original. Es muss also bei einem Schildermacher gefertigt werden und kostet in der Regel auch nicht mehr als 10,- EUR.

Nein ist es nicht ;-)

Hallo!

Wie der Vorredner schon sagte - es ist nicht legal. Aber was du brauchst ist ein Ersatzkennzeichen - da wird niemand etwas sagen wenn du in der Grösse des Originalkennzeichens eine Pappe mit einem Edding beschriftest und ggf gegen Witterunseinflüsse mit einer Plastikfolie schützt.

Aber wenn der Träger das Kennzeichen abdeckt ist meines Wissens nach der Träger eintragungspflichtig... Das wäre das größere Problem.

Gruß Schabersack

Nein, das Originalkennzeichen darf nicht daran befestigt werden. Wenn das Fahrrad aber das Fahrzeugkennzeichen verdeckt, dann muss an den Träger ein sog. Wiederholungskennzeichen montiert werden. Das ist praktisch ein ganz normales Schild mit der gleichen Nummer, allerdings ohne Zulassungs- und HU-Plakette.