Fahren ohne vorderes kennzeichen?

11 Antworten

Ist nicht erlaubt! Aber, und das ist NICHT als Tipp zu verstehen: Ich selbst würde trotzdem rumfahren, und darauf hoffen, dass die mich unter Umständen anhaltenden Beamten Verständnis für die aussergewöhnliche Situation zeigen.

Ist ein fahren ohne vorderes kennzeichen erlaubt?

Nein.

Siehe FeV §10 Abs.5:

(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Nein, das ist nicht erlaubt. § 10 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sagt nämlich:

Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.

Fehlt ein Kennzeichen, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach Nr. 810600 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs:

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte. § 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179a BKat

Die Geldbuße dafür beträgt 60 Euro zuzüglich 28,50 Euro Verfahrenskosten.

Das ist nicht erlaubt. Das Kennzeichen muss vorne und hinten angebracht sein. Wenn du erwischt wirst, bekommst du ein Bußgeld, das nach aktuellem Bußgeldkatalog 60 Euro beträgt.

Wenn für Dein Fahrzeug ein vorderes Kennzeichen vorgesehen ist, muss es (auch) fest mit Deinem Fahrzeug verbunden sein - also hinter die Windschutzscheibe legen ist (eigentlich) nicht erlaubt!