OnlineShop Steuer nötig bei non-Profit onlineshop?


31.10.2021, 14:16

( Da ich momentan nicht wirklich viel Kundschaft habe möchte ich garkeine Einnahmen in Zukunft mit anderen Projekten werde ich mir die ganze Steuer Sache ,,antun" momentan bin ich nur daran interesssiert einen Onlineshop zu gestalten und aufzubauen um diesen Zukünftig dann mit mehr Kundschaft und Profit zu betreiben )

4 Antworten

Wenn du einen Shop betreibst und Ware zum Einkaufspreis verkaufst, verlierst du Geld. Einkommensteuerlich ist das wahrscheinlich als Liebhaberei anzusehen, da es an einer Gewinnerzielungsabsicht mangelt. Umsatzsteuer musst du erst in Rechnung stellen und ans Finanzamt abführen, wenn der Umsatz 22.000 € jährlich übersteigt.

Server20012 
Fragesteller
 31.10.2021, 14:21

Wieso verlieren? Wenn ich etwas für 15€ kaufe und dann für 15 verkaufe bin ich doch bei 0

PatrickLassan  31.10.2021, 15:22
@Server20012

Das ist eine Milchmädchenrechnung. Lagerhaltung und Versand gehen zu deinen Lasten.

Ggf. musst du Umsatzsteuer abführen je nach Größe des Shops... aber ansonsten nicht, da du was die Einkünfte angeht halt eben auf 0 rauskommst. Den Sinn dahinter verstehe ich aber nicht.

Wenn du tatsächlich zum Einstandspreis weiter verkaufst, ist das ein nutzloses Hobby.

Server20012 
Fragesteller
 31.10.2021, 14:19

Bitte sachlich bleiben, Meine Hobbys sind nicht mit Geld verbunden. Es fließt viel mehr ein als der wollen nach Profit, z.B Gestaltung immerhin bin hauptsächlich ich selbst an der Ware interessiert da mein Onlineshop unter der Website spreadshops laufen würde

DerHans  31.10.2021, 17:21
@Server20012

Dann ist es eine gewerbliche Tätigkeit für die du auch eine EÜR aufstellen musst.

Ja, du musst du die Umsatzsteuer abführen.

PatrickLassan  31.10.2021, 14:00

Erst ab einem Umsatz über 22.000 €. Bis zu dieser Grenze kann er von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

OhMiaMiaJa  31.10.2021, 14:01
@PatrickLassan

Dann zahlt er die schon beim Einkauf. :D

PatrickLassan  31.10.2021, 14:04
@OhMiaMiaJa

Natürlich, so wie jeder Unternehmer, mit dem Unterschied, dass er als Kleinunternehmer nicht vom Vorsteuerabzug Gebrauch machen kann.