Online Strafanzeige: Wird der Beschuldigte von der Polizei per E-Mail kontaktiert?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

persönlich halte ich - gerade bei komplizierteren Sachverhalten - nichts von der Online-Anzeige.

Es entsteht zum einen zwischen Anzeigenerstattung und Anzeigenbearbeitungen teilweise ein extremer Zeitverzug (ich hab mal auf Grund örtlicher Zuständigkeit eine Online-Anzeige der Kollegen aus Hamburg auf den Schreibtisch bekommen... 9 Monate nach Anzeigenerstattung... zusammen mit dem Hinweis: "Tut uns Leid, wir sind personell unterbesetzt, ging nicht früher...")

Aber das war an der Frage vorbei geantwortet:

Wir schreiben den Beschuldigten in Briefform an bzw. suchen ihn persönlich auf. Ein eMail Versand erfolgt in der Regel nur bei besonderen Lagen (Ebay Betrug mit 10000 Geschädigten => Ketten-eMail z.B.) aber nicht bei der Eröffnung, dass er Beschuldigter eines Strafverfahrens ist.

Die Angabe Telefonnummer, eMail Adresse etc. erleichtern den Kollegen jedoch die Ermittlungen, gerade wenn die Personalien des Beschuldigten nicht bekannt bzw. verifiziert sind, unter Umständen ungemein. Daher gilt bei jeder Anzeigenerstattung: Bitte soviel Informationen wie möglich bzw. vorhanden sind liefern:)

CarolinDrex 
Fragesteller
 27.07.2016, 20:39

Vielen Dank für die umfangreiche Antwort! Das Ganze ist wirklich ein wenig konfus, denn die Empfängerin des Pakets (angeblich eine Freundin mit gleichem Vornahmen) ist wohl eine andere Person als die, die mich massiv bedrohte, bloßstellte und mit der ich letztendlich ständig in Kontakt blieb. Ich gab also die mir vorliegende Adresse der vermeintlichen Freundin an und ebenso die E-Mail Adresse, sowie die Handynummer der Kontaktperson. Die Anzeige gegen mich stammte von der Empfängerin, obwohl diese zu keinem Zeitpunkt mit mir in Kontakt getreten ist. Wie gesagt, die Geschichte ist verwirrend - ich glaube aber, dass ich alles verständlich und übersichtlich ausdrücken konnte, jedenfalls gab' ich mir große Mühe.

CarolinDrex 
Fragesteller
 27.07.2016, 20:52
@CarolinDrex

Ich sehe gerade, dass Sie derzeit bei der Polizei arbeiten. Daher hätte ich noch eine Frage an Sie und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dazu kurz etwas schreiben könnten! Ich habe hier bereits eine Frage zu dem Thema gestellt, kurz & knapp: Die Person erwarb bei mir Ware 1, die leider wohl nicht ankam (unversicherter Versand, letztendlich erstattete ich jedoch das Geld zurück und daraufhin kam die Anzeige von ihr). Zwischendurch sah sie, dass ich noch einen weiteren Artikel (Ware 2, Wert: knappe 100€) inserierte, den sie gerne kaufen wollte. Aufgrund der Geschehnisse schrieb ich also, sie müsse die Ware 2 erst nach Erhalt bezahlen. So, diese Ware 2 wurde versichert abgesendet und kam zu einem unglücklichen Zeitpunkt an, nämlich direkt nach ihrer "Eskalation". Eigentlich wollte ich diese Ware 2 auch nicht mehr absenden, da ich einfach irgendwo die Nase voll von ihr hatte, sie wollte die Ware 2 wohl auch nicht mehr haben. Jedenfalls war sie sehr empört, als das Paket (W2) dann eben doch ankam und sagte mir, sie hätte bei der Polizei anzeige erstattet und die Ware 2 bei ihrer Dienststelle abgegeben. Laut Angaben hätte die Polizei sie wohl sichergestellt und ich würde sie erst kriegen, wenn das Verfahren beendet ist. Auf meine Nachfragen, wo, wann und wie die Ware abgegeben wurde kamen nur Aussagen wie "Die Polizei wird sich schon bei dir melden". Ich ging also heute zur Vorladung und dort erfuhr ich, dass die Anzeige gegen mich online erstattet wurde und der Polizist nichts von einer abgegebenen Ware weiß. Leider konnte er mir da auch überhaupt nicht weiterhelfen - die Ware bleibt also verschollen. Angeblich abgegeben wurde sie Ende Juni. Wie sehen Sie das? Glauben Sie, die Ware wurde tatsächlich abgegeben? Wo und wie könnte ich Auskunft erhalten und wie kann ich die Ware am besten zurückfordern? Vielen Dank!

Dommie1306  28.07.2016, 09:48
@CarolinDrex

Zwei lange Kommentare, dann schlüssel ich mal meine Antworten auf...

Zu diesem Kommentar:

Entweder es liegt hier einfach ein großes Missverständnis vor... oder irgendeiner der Empfänger begeht Straftaten, namentlich einen Betrug. Das sollen die Kollegen aber nach Akteneinsicht beurteilen, ist über das Internet immer schwer (sag ich ja: Online-Anzeigen sind einfach ein Käse;))

Fakt ist: Eine Adresse (Lieferadresse) ist bekannt, also kann da der Täter nicht weit weg sein. Wer das Paket angenommen hat, muss nun im Nachgang, ggf. mithilfe des Postboten rausgefunden werden.

Die Anzeige gegen dich (wegen Betrug?) wird aber wohl eingestellt werden, so wie ich das verstehe...

Dommie1306  28.07.2016, 10:00
@CarolinDrex

Ok und das nächste...

Gleich noch eins: Wir sind hier auf gutefrage.net, da wird nicht Gesiezt... und solange deine Betrugsanzeige nicht auf meinem Schreibtisch landet und ich dich vorladen muss, bleiben wir beim "Du" ok?=)

Du hast Geld bekommen, Ware versendet, diese kam nicht an, daraufhin hast du das Geld zurück überwiesen. => Kein Betrug deinerseits

Dann wurde nochmal Ware bestellt, dieses mal auf Nachnahme, die Ware wurde verschickt, aber du hast kein Geld bekommen. => Kein Betrug deinerseits.

Jetzt geh ich mal davon aus, dass die Anzeigenerstatterin nicht böswillig handelt, sondern ebenfalls Opfer einer Straftat ist. Dann kann sie wirklich auf den Gedanken kommen, dass DU eine Betrügerin bist... wie gesagt, das lässt sich aber relativ einfach klären, vorallem bei deinem 2. Paket hast du ja eine Sendungsnummer...

Nach Sachlage denke ich jedoch, dass der Empfänger.. egal jetzt ob Freundin oder die mit der du kommuniziert hast (eher letztere) dich versucht zu betrügen. Wenn sie das Paket zur Dienststelle bringt, bekommt sie ein sogenannten "Sicherstellungsverzeichnis". Dieses liegt in Kopie auch immer bei den Kollegen aus. Das heißt, hätte sie wirklich ein Paket abgegeben, wüssten die Kollegen davon und sie könnte es nachweisen. Daher glaub ich, dass auch das erste Paket angekommen ist und die "Kundin" einfach versucht soviel Ware für lau wie möglich abzugreifen... aber gut, das ist jetzt nur eine Vermutung, die ich nicht belegen kann...

Solange die Ware nicht bei der Polizei ist, laut Sendenummer aber verschickt wurde, ist davon auszugehen, dass sie die Ware noch hat. SIE muss das nachweisen. Kann sie das nicht, ist das nicht dein Problem. In dem Fall hast du einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Ware oder den Gegenwert, also das Geld. Dies kannst du mit einem Zivilrechtsanwalt durchsetzen...

Wichtig wäre, dass du dir die 2. Bestellung aufhebst, damit du nachweisen kannst, dass du die Ware nicht "einfach so" versendet hast... wäre auch keine Straftat, würde aber komplizierter werden...

Bzgl. Ware 2: Theoretisch wäre es natürlich möglich, dass diese an der örtlichen Polizeidienststelle abgegeben wurde... aber dann hätte sie doch auch gleich dort die Anzeige erstattet und nicht übers Internet.

Mein Rat: Du hast ja die Telefonnummer vom zuständigen Kollegen bei der Vernehmung erhalten. Ruf nochmal an und bitte ihn drum, dass er bei der Heimatdienststelle von deiner Kundin nachfrägt, ob da ein Paket rumliegt. Im Übrigen erklärt ihm, dass du glaubst, dass DU Opfer einer Betrugsstraftat wurdest und ob er bereit ist, eine Betrugsanzeige aufzunehmen (Hintergrund: Mir fehlen einfach noch ein paar Informationen, die der Kollege in den Akten bzw. in der Vernehmung sicher schon herausgearbeitet hat... evtl. ist es einfach nur stupide eine zivilrechtliche Angelegenheit... das müsste er jetzt beurteilen).

Also nur jetzt wegen der Ware im Kurzdurchgang:

Entweder es liegt bei der Polizei, dann wissen das a) die örtlichen Kollegen und b) muss sie das nachweisen können,

oder es hat noch immer der, bei dem der Postbote es abliefert hat.

Wenn es bei der Polizei ist, kriegst du das gleich wieder. Ist ja kein Beweismittel, wieso sollte es also bis zum Abschluss der Ermittlungen vorgehalten werden.

Ist es noch bei dem Empfänger dürfte es sich bei diesem um einen Straftäter handeln. In diesem Fall kommst du nur mit einem Zivilrechtsanwalt weiter.

Zwei Anmerkungen noch:

1. Da wir als Polizisten keine Rechtsberatung geben können ist alles, was ich hier geschrieben habe natürlich rein privater Natur.

2. Nur weil bei jmd. im Profil steht, dass er bei der Polizei arbeitet muss das nicht stimmen;) In meinem Fall stimmts zwar, aber sei insgesamt vorsichtig bei solchen Annahmen... :)

CarolinDrex 
Fragesteller
 29.07.2016, 17:32
@Dommie1306

Wow, ich danke dir für deine Mühen - bin geistert! Genauso werde ich vorgehen. Mal sehen, was dabei raus kam. Danke danke danke!

Dommie1306  29.07.2016, 20:05
@CarolinDrex

Ich helfe gerne:) Viel Erfolg

Nein, über so etwas wird in Schriftform benachrichtigt.

CarolinDrex 
Fragesteller
 27.07.2016, 12:22

Okay, also sie kriegt dann den Brief zur Vorladung? Als Anzeigenerstattet kriegt man ja per Mail eine Empfangsbestätigung. Als Beschuldigter also wirklich nicht?

Almalexian  27.07.2016, 12:22
@CarolinDrex

Nein. Normalerweise haben die dessen E-Mail nicht.

CarolinDrex 
Fragesteller
 27.07.2016, 12:27
@Almalexian

Ich habe die E-Mail Adresse des Beschuldigten angegeben, genau wie ich meine auch angegeben habe.

Drizzt1977  27.07.2016, 13:48
@CarolinDrex

Sehr wahrscheinlich wirst erst einmal du eine Vorladung zur Zeugenvernehmung bekommen. Die Online-Anzeigen sind zumeist ein Witz, zumindest das, was der Bürger dort reinschreibt und glaubt, dass dies für eine Anzeige reichen würde (gesetz dem Fall, dass überhaupt eine Straftat dabei rausguckt). Nach deiner sehr wahrscheinlichen Anhörung wird der/die Beschuldigte ebenfalls schriftlich vorgeladen und kann dazu Stellung beziehen. Da ist nix mit E-Mail.