Anzeige erstattet und eingestellt, bekommt dies der Beschuldigte überhaupt mit?

5 Antworten

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Normalerweise wenn man angezeigt wird bekommt man das mitgeteilt. Man muss schließlich die Chance haben sich dazu zu äußern. Wenn eine Anzeige warum auch immer eingestellt wird bekommt man ebenfalls Post.

Grinzz  30.09.2020, 12:01

Ein Verfahren kann auch ohne Anhörung des Beschuldigten eingestellt werden, wenn bereits von Beginn an erkennbar ist, dass eine Strafbarkeit nicht vorliegt oder (bei ausgewählten Delikten) die Verfolgung nicht im öffentlichen Interesse ist. Dann kann ohne Anhörung und ohne Nachricht vom Verfahren eingestellt werden.

Andernfalls würde Frau Merkel vermutlich wegen der Beantwortung abstrusester Vorhalte gar nicht zum Regieren kommen 😉

Der Beschuldigte eines Strafverfahrens erhält über deren Ausgang eine sog. Einstellungsnachricht, vgl. § 170 Abs. 2 Satz 2 StPO. Allerdings nur, wenn er zuvor vernommen wurde oder andere Gründe (die hier wohl nicht vorliegen) gegeben sind.

Sofern also keine (etwa polizeiliche) Vernehmung erfolgte, muss auch keine Nachricht an den Beschuldigten erfolgen. Was genau hier passiert ist, kann dir aber nur die Staatsanwaltschaft beantworten...

In diesem Fall wird er es vermutlich nicht mitbekommen.

Hallo packy,

der Beschuldigte in einem Strafverfahren bekommt wie auch der Steller eines Strafantrages ganz förmlich von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde.

Die Polizei hat damit aber nichts mehr zu tun. Wenn die Polizei die Akten an die Staatsanwaltschaft übergeben hat, ist sie aus der Sache komplett raus und hat mit dem Fall nichts mehr zu tun.

Schöne Grüße
TheGrow

Er bekommt ein Schreiben das das Verfahren gegen ihn eingestellt ist.