Wie auf Inkassoschreiben (Collectia) reagieren?

Birke44  24.12.2021, 15:08

Das ist doch keine große Summe. Warum hast du das nicht gezahlt? Zahl es jetzt und gut ist es.

TheIrelia 
Fragesteller
 24.12.2021, 15:09

Die Hauptforderung war rund 30€. Ich habe bereits 105 gezahlt und soll nun nochmal 140€ zahlen? klingt irgendwie nicht ganz richtig.

11 Antworten

wie man sehen kann, hatte ich bereits einige Zahlungen geleistet. Einen Ratenzahlung (Bekenntnis der Schulden) gab es jedoch nie.

Ob da seine reguläre Ratenzahlung war oder nicht, spielt keine Rolle. Du hast gezahlt, und damit die Schulden anerkannt. Nun haben die eben Panik, dass Du auf Verjährung hinaus willst, und das wollen sie vermeiden. Sieht nicht gut aus für Dich. Werden wohl die Kosten für den Mahnbescheid dazu kommen, wenn Du Dich nicht mit ihnen einigen kannst.

TheIrelia 
Fragesteller
 24.12.2021, 15:11

Also kann ein Inkassobüro aus rund 30€ Hauptforderung nun über 240€ machen und das ist auch noch Rechtens? 105 Hatte ich ja bereits gezahlt für die Hauptforderung sowie der (damaligen) Nebenkosten.

tinalisatina  24.12.2021, 15:12
@TheIrelia

Ja, nein, vielleicht. Kann man so nicht sagen. Immerhin hattest Du fast drei Jahre Zeit, um Dich darum zu kümmern. Das Problem: Du wirst jetzt so schnell keine Rechtsunterstützung finden.

Und das Problem ist, wie bereits schon mehrfach gesagt wurde, du hast mit deiner Zahlung sämtliche Gebühren erstmal so akzeptiert. Du hast die Forderung wie sie ist anerkannt und es ist ein ganz großes Problem. Denn die ganzen Inkassogebühren hätte man so gar nicht verlangen dürfen.

Hinzu kommt noch dass die kompletten Gebühren vom Rechtsanwalt unzulässig sind, da hier eine Kostenverdopplung betrieben wird. Denn man hätte direkt einen Rechtsanwalt beauftragen können und nicht erst ein Inkassounternehmen. Daher wären die Gebühren vom Rechtsanwalt nicht erstattungsfähig.

An deiner Stelle würde ich den ganz klar sagen dass du dir einen neuen Forderung vollständig widersprichst, bereits so und so viel geleistet hast, damit die Forderung vollständig erfüllt wurde und sollten die einen Mahnbescheid beantragen, wirst du diesen selbstverständlich widersprechen.

Du kannst dir noch sagen wenn sie der Meinung sind einen Mahnbescheid zu beantragen, wirst du den Fall an einen Rechtsanwalt übergeben und Strafanzeige erstatten.

TheIrelia 
Fragesteller
 24.12.2021, 23:32

Danke, auf deine Antwort hatte ich gehofft.
Leider gibt's hier ja viele Leute die denken, dass es in Ordnung wäre, wenn ein Inkassobüro aus 20€ dann 240€ macht.

Ich werde denen erstmal das antworten was du mir vorgeschlagen hast und mich dann hier nochmal melden, sobald ich eine Antwort erhalte.

Besten Dank

Comp4ny  24.12.2021, 23:50
@TheIrelia

Gerne. Kommt. Meist eh der 0815 Mist von den IBs. Aber sag gerne bescheid

whiteTree  26.12.2021, 00:01

Ich hab mich jetzt eine Weile nicht mehr damit beschäftigt, aber ich würde doch bezweifeln, dass die geleisteten Zahlungen ohne schriftlichen Vertrag ein rechtsgültiges, einklagbares Blanko-Anerkenntnis der ganzen illegitimen Mondkosten, Anwalt plus Inkasso usw. darstellen. Gibt es dazu aktuelle Urteile?

Eine Hauptforderung darf nur um Kosten der Zwangsvollstreckung und der Rechtsverfolgung erweitert werden. Hinzu kommen noch Verzugszinsen nach dem BGB. Alles andere ist unstatthaft, wobei Inkassounternehmen in der Regel weit mehr in Rechnung stellen, als sie wissentlich dürften. Das ist deren Geschäftsmodell.

Ich würde denen einen Brief schreiben, in dem Du ihnen nahelegst, mit den bereits gezahlten 105,00 Euro zufrieden zu sein. Andernfalls würdest Du deren "Rechnung" einem Anwalt mit Option auf Erstattung einer Strafanzeige wegen versuchten bzw. begangenen Betruges vorlegen. Was ich aus Deiner Tabelle an Gebühren, "Telekommunikationskosten" etc. herauslesen konnte, ist schon ziemlich dreist. Mal sehen wie sie reagieren. Du hast schon genug gezahlt.

TheIrelia 
Fragesteller
 24.12.2021, 15:32

Danke für die Antwort. Und was mache ich, wenn die anschließend tatsächlich einen Mahnbescheid beantragen?

itasca  24.12.2021, 15:37
@TheIrelia

Ein Mahnbescheid ist bereits Teil des gerichtlichen (Mahn-) Verfahrens. Aus dem Bescheid kannst Du ersehen, welche Positionen in Rechnung gestellt werden. Sind diese i.O., kannst Du ja zahlen. Wenn nicht, kannst Du Einspruch einlegen und es geht ins Streitige Verfahren. In der Verhandlung bzw. den Schriftsätzen kannst Du Deine Einwände darlegen. Inkassounternehmen überlegen sich meistens schon, ob sie gerichtlich gegen einen "Schuldner" vorgehen, der bereits Flagge gezeigt hat, sie auf ihr ungesetzliches Verhalten hinweist und einen nachweislichen Vorschlag zur Güte unterbreitet hat.

Die Hauptforderung war rund 30€. Ich habe bereits 105 gezahlt und soll nun nochmal 140€ zahlen? klingt irgendwie nicht ganz richtig.

Ja, genauso kann es kommen. Nicht richtig ist, dass du seit 2018 deine Schulden nicht gezahlt hast und dein Gläubiger X Leute einschalten musste, damit du zumindest etwas zahlst. Die anderen warten seither auf Geld, das ihnen zusteht, das ist ebenfalls nicht richtig. Daherwerden sie jetzt langsam ungemütlich.

Du hast keinen Widerspruch eingelegt und durch deine Zahlungen die Forderung dem Grunde nach anerkannt. Wenn du die 140 € nicht hast, könntest du höchstens noch versuchen, dich mit dem Gläubiger jetzt auf eine Ratenzahlung zu einigen und die dann aber auch einzuhalten. Wenn du weiterhin deine Schulden nicht bezahlst, wird es immer teurer und sie werden dich irgendwann pfänden, wobei das dann noch höhere Kosten für dich bedeutet.

whiteTree  26.12.2021, 00:03

Spätestens bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss gegen die illegitimen Fantasie-, Mond- und Mehrfachkosten vorgegangen werden, die hier schon erwähnt wurden;

Setze dich mit einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt in Verbindung. Reagiere auf jeden Fall auf das Schreiben!

Einem Mahnbescheid musst Du meines Wissens widersprechen, sonst wird die Forderung rechtskräftig. Wenn du widersprichst, geht die ganze Sache normalerweise vor Gericht.

Da ich Laie bin: Lasse dich unbedingt schnell kompetent beraten!

Mache einen Inkasso Check, den die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage anbietet.