Onkel der Braut ist Standesbeamter, Trauung möglich

5 Antworten

Da ich gerade privat in einer ähnlichen Sache gefragt wurde, möchte ich hier auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV) zum Personenstandsgesetz (PStG) also PstG-VwV vom 29.03.2010 hinweisen wo die Trauung von Angehörigen bis zu einem gewissen Grad klasklar untersagt (darf nicht!)ist.
Würde mich mal interessieren, welcher Onkel, da ohne Probleme seine Neffen getraut hat und warum das durch die Aufsichtsbehörde nicht massiv unterbunden wurde. Meine These, dass er das nicht darf wird hier untermauert in Punkt 2!

http://www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/Downloads/PERS/Themen/Rechtsquellen/allgvv.pdf?__blob=publicationFile

Ich habe bewußt die VwV-PstG vor Änderung im Jahr 2014 gewählt, weil die damals galt.

Hierzu noch ein tolles Schaubild aus dem Internet!

http://www.standesbeamte-hessen.de/aktuelles/2016_angehoeriger.pdf

Selbstverständlich ist das möglich! Du bist mit deinem Onkel nur im 3. Grad in der Seitenlinie verwandt. Ich habe selbst als Standesbeamter mehrere meiner Neffen getraut! Die Auskunft deines Standesamts ist unrichtig! Es gibt allenfalls ein Befangenheitsverhältnis zwischen Verwandten ersten Grades, das ist zwischen Eltern und Kindern. Ein Vater "soll" (nicht "darf"!) seine Tochter bzw. seinen Sohn nicht trauen. Macht er es dennoch, ist die Ehe trotzdem gültig, er handelt sich dazu hinterher allenfalls eine Rüge bei der Aufsichtsbehörde ein. Weitergehende Konsequenzen hat das nicht. Lass dir im Standesamt die Vorschrift zeigen, woraus sich ergibt, dass ein Onkel seinen Neffen oder seine Nichte nicht trauen darf!

wenn ers dienstlich macht und nicht privat, dann schon :-)

Klar ist das möglich.Es ist ja ein offizieller Akt den er in seiner Eigenschaft als Standesbeamter vollzieht also ist es auch rechtskräftig.
Dann viel Glück.

So hab heute mal beim Standesamt angerufen und nachgefragt. Verwandte vom Standesbeamten darf er nicht trauen!schade...

Da gibt es rechtlich keine Hindernisse.