Ok ich krieg die Krise ...

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Sorry! aber ohne konkrete Fakten ist nichts zu beantworten.

Ich habe einen Kollegen im Zimmer, der bei 22 Grad die Heizung aufdreht und meint es sei ja soooooo kalt!. Stell erstmal ein 1 Euro Thermometer auf. Und zwar nach Arbeitzsstättenverordnung in 30cm Höhe über dem Fußboden. Die dort gemessene Temperatur kannst Du ihm und dem Arbeitgeber unter die Nase reiben.

Aussedem haben wir bei uns diese auch im Winter leicht bekleideten Kolleginnen, denen ständig kalt ist. Auf solche nehme ich absolut keine Rücksicht. Wer sich nur mit Bluse und kurzem Rock oder kurzer Hose bekleidet über zu niedrige Raumtemperatur beklagt, denen sage ich zuerst: Zieh Dich mal an! Und ich glaube Du bist auch so eine! Denn bei 20 Grad über Kälte jammern? gehts noch?

Übrigens: Eine Grippe bekommt man durch Viren, die am besten bei Frischluft abgetötet werden. Also am besten Fenster auf und vernünftig anziehen!

Männer und Frauen haben ein unterschiedlichesn Kälte- und Wärmebedürfnis.

Das heißt, Frauen frieren mehr als Männer weil sie einen anderen Stoffwechsel und weniger Muskelmasse haben.

Ich sehe hier zwei Möglichkeiten:

  1. Stell dem Kollegen etwas das er mag (Schokolade, Mehlspeise ... etc.) auf den Schreibtisch, dazu gibtst Du ein nettes, passendes Billett und schreibst hinein, "Hilfe, ich friere so ... in diesem Büro!"

  2. Such Dir einen hübsche warme Wolljacke, die Du im Büro anziehen kannst, wenn Dir kalt ist und sorge für ganz warme Socken (Schuhe) für die Füße.

Und schönen Tag noch, bei mir ist es auch kalt heute.

Du bist doch ne Frau, dir nimmts keiner übel wenn du dem Kerl einfach ma vor der ganzen Kollegschaft ma so richtig deine Meinung sagst grins der wird nix mehr runter drehen^^

ich bin normalerweise nicht so aber wenn ich mal die meinung sage dann kann er sich "warm anziehen" lol momentan hat er noch nichts gemacht hab jetzt aufgedreht war kurz weg und die heizung läuft noch :) bin gespannt wie oft wir heute wieder mal dieses spiel spielen ... :)

Mit diesem Kollegen reden oder dann mit dem Chef einen anderen Sitzplatz aussuchen. Vielleicht gibt es jemanden in diesem Raum, der es ebenfalls so erfrischend mag und mit dir den Arbeitsplatz tauscht.

In der einschlägigen Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) heißt es in § 6 zum Thema "Temperatur am Arbeitsplatz": § 6 (Raumtemperaturen) (1) In Arbeitsräumen muss während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer/Innen gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein. Satz 1 gilt auch für Bereiche von Arbeitsplätzen in Lager-, Maschinen- und Nebenräumen.

(2) Es muss sichergestellt sein, dass die Arbeitnehmer/Innen durch Heizeinrichtungen keinen unzuträglichen Temperaturverhältnissen ausgesetzt sind.

(3) In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen muss mindestens eine Raumtemperatur von 21 Grad Celsius erreichbar sein.

  1. Verbindliche Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen Hinsichtlich der Mindesttemperaturen enthält die "Arbeitsstätten-Richtlinie Raumtemperatur" (ASR 6 Raumtemperatur) klare Vorgaben. Hiernach hängt die Mindesttemperatur von der Art der Arbeitshaltung (sitzend oder stehend/gehend) sowie von der Schwere der Arbeit ab. Laut Ziffer 3.1 ASR 6 sind vom Arbeitgeber in Arbeitsräumen folgende Mindesttemperaturen zu gewährleisten:

überwiegende Arbeitshaltung Raumtemperatur je nach Arbeitsschwere leicht mittel schwer sitzend + 20 Grad + 19 Grad -- stehend und/oder gehend + 19 Grad + 17 Grad + 12 Grad

Die vorgenannten Mindesttemperaturen sollen während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein.

Ziffer 1.3 der ASR 6 Raumtemperatur definiert die körperliche Belastung dabei wie folgt:

Leicht: Bei ruhigem Sitzen mit leichter Hand-/Armarbeit verbunden mit gelegentlichem Gehen

Mittel: Bei mittelschwerer Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen oder Gehen

Schwer: Bei schwerer Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen


Sollte sich der/die Kollegen uneinsichtig zeigen, sollte man sich an den nächsten Vorgesetzten und/oder Betriebsrat wenden; hilft auch dies nichts, einfach mal demonstrativ einen kleineren Heizlüfter mit ins Büro nehmen und diesen unmittelbar an seinem eigenen Schreibtisch aufstellen.

''In der einschlägigen Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)''

Wo hast du denn das ausgegraben? Das ist ja noch die ganz alte Version. Die gilt schon seit Jahren nicht mehr.

§ 6 Arbeitsstättenverodnung sieht jetzt so aus -> http://www.buzer.de/gesetz/867/a11636.htm

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ooops, sorry, im Eifer des Gefechts nicht auf das Datum geachtet. Ich berichtige: Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1

3.5 Raumtemperatur

(1) In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.


Hier sind explizit keine Raumtemperaturen ausgewiesen; aber in Anlehnung an die geforderten Mindesttemperaturen im Mietrecht ist wohl zu unterstellen, dass annähernde Temperaturen auch in einem Großraumbüro zu erreichen sein sollten, womit wir wieder bei einer Mindsttemperatur von 20° C sind