ohne führerschein geblitzt

13 Antworten

Auf jeden Fall bekommt dein Vater Post von der Bußgeldstelle und wird natürlich gefragt wer der Fahrzeugführer war. Falls dein Vater dich in Schutz nimmt und sagt er sei gefahren, passiert für dich mal in erster Linie nichts außer das du Ärger mit deinen Eltern bekommst. Sollte dein Vater dich nicht in Schutz nehmen oder die Bußgeldstelle kommt dahinter, dass du gefahren bist hast du mit folgenden Konsequenzen zu rechnen. Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führerscheinsperre bis 21

Franticek  01.10.2014, 10:35
..und Führerscheinsperre bis 21

Steht zwar nirgends im Gesetz, gibt es auch nicht, aber schreiben kann man das ja mal. Es KLINGT wenigstens nach Ahnung.

natürlich wird er post bekommen. wenn es ihn nicht den führerschein kostet, könnte er das ganze auf sich nehmen.... ich weis nicht wie ihr zueinander steht und was du sonst noch für mist baust. wenn du mein sohn wärst, müsstest du das voll ausbaden. dann ist der führerschein für dich erstmal für lange zeit gestorben. ohne führerschein ein fremdes auto nehmen (klauen? ohne wissen des besitzers ist wohl kaum "ausleihen"?) und dann auch noch über ne rote ampel fahren, gehört einfach bestraft, sorry.

wenn dein dad das auf sich nimmt und er hat noch keine punkte, wird sicherlich alles problemlos ausgehen. wenn er es dich ausbaden lässt, gehst du noch eine ganze weile zu fuß.

In jedem Fall bekommt dein Vater als Fahrzeughalter Post.

Im besten Fall fuer dich steht darin, dass man ihm einen Rotlichtverstoss vorwirft, was es kostet ... Bezahlt er das, dann ist die Sache fuer dich erledigt.

VIel wahrscheinlicher ist es, dass in dem Brief drinsteht, dass er als Fahrer nicht in betracht kommt (du siehst ja auch viel juenger aus) und er angeben soll, wer gefahren ist. 1. Beruft er sich auf sein Aussageverweigerungsrecht, dann ist klar, dass der Fahrer ein enger Angehoeriger sein muss.
2. Nennt er dich, dann bekommst du als naechstes ein Schreiben, einen Anhoerungsbogen, in dem du beschuldigt wirst.
3. Gibt er an, nicht zu wissen, wer gefahren ist, dann wird weiter ermittelt. Dein Bild wird abgeglichen mit dem Personalausweis (aus dem Einwohnermeldeamt), die Polizei befragt Nachbarn usw usw. Man findet dich in der Regel recht schnell. Deinem Vater droht dann theoretisch das Fuehren eines Fahrtenbuches, jedoch beim ersten Mal ist das sehr unwahrscheinlich.

Du selbst bekommst deine Strafe, die wahrscheinlich aus Sozialstunden besteht. Solltest du gerade dabei sein, den Fuehrerschein zu machen, dann koennte sich das etwas verzoegern. Solange naemlich ein Strafverfahren anhaengig ist, wirst du nicht zur Pruefung zugelassen. Das ist erst wieder nach Abschluss des Strafverfahrens moeglich.

Erst mal mußt Du den Bescheid abwarten. Wenn es eine automatische Zustellung ist (dann hat sich kein Mensch das Foto angesehen) könntet ihr "Glück" haben, daß keiner danach fragt, wer der Fahrer ist, das ist bei Rotlichtverstößen aber unwahrscheinlich. Jetzt hängt es davon ab, wie lange die ampel schon rot war, wenne es länger als (ich glaube es waren 3 sek) war, dann ist das schon im Bereich eines Fahrverbotes. Wenn Du jetzt einen Bruder hast, der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, könnte man natürlich sagen er sei es gewesen, wobei das natürlich alles eine Straftat ist, denn es ist eine Falschaussage. Wenn Du mein Bruder wärest würde ich das auch nicht auf mich nehmen.

Wenn ihr denn nun angebt, daß Du der Fahrer warst, dann ist das zu der Ordnungswidrigkeit des Rotlichtverstoßes auch noch eine Straftat nach §21 StVG "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Wir haben also einen Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit mehr. D.h. die Sache geht an die Staatsanwaltschaft und ans Gericht.

Dein Papa sitzt übrigend ebenso mit im Strafverfahren, denn das zulassen einer Fahrt durch eine Person, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, ist ebenfalls eine Straftat.

Ihr könnt natürlich von Eurem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen und es darauf ankommen lassen, daß der Fahrer ermittelt wird. Ab Tatzeitpunkt hat die Behörde drei Monate Zeit dafür. Erst mal kann man sich das Foto in groß zusenden lassen und versuchen die Sache in die Länge zu ziehen.

Geh aber davon aus, daß man Dich dann trotzdem ermittelt, die Wahrscheinlichkeit ist um so größer, wenn ihr noch eine gemeinsame Wohnadresse habt.

Als Beschuldigter in einem Stafverfahren könnt ihr die Aussage verweigern (keiner braucht sich selbst zu belasten) und ihr könnt Lügen, daß sich die Balken biegen, so lange ihr nicht unter Eid aussagen müßt. Für lügen darf man nicht bestraft werden.

Zusammen gefaßt, Die Wahrscheinlichkeit daß man Dich ermittelt ist recht hoch und die Verurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis auch. Für Deinen Papa stehen die Chancen etwas besser, wenn er angeben kann, daß er über die ahrt nicht Bescheid wußte, er dne Schlüssel sicher verwahrt hat und du den Schlüßel trotzdem entwendet hast.

Hängt immer vom RIchter ab.

Erstmal wird man feststellen, dass der Fz-Führer nicht der Halter (Vater) ist. Dann wird der Halter angeschrieben und aufgefordert anzugeben, wer gefahren ist. Dies braucht er NICHT zu tun, wenn er ein Familienmitglied (Sohn, pp) belasten würde.

(Bein Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt das Selbe, denn das hast du begangen)

Aber VORSICHT:

Es wird mit Ermittlungen zur Fahrerermittlung begonnen und als Sohn stehst du sicher ganz oben. Es kommt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit heraus...dann wird auch festgestellt, dass es ein Fahren ohne FE war.

Ich würde erstmal mit dem Vater sprechen und evtl. einen anwaltlichen Rat einholen.

Ein TIPP noch:

Es sieht (gerade bei Erstverstößen) immer besser aus, wenn man sich dazu bekennt und ehrliche, glaubhafte Reue zeigt. Das STrafmaß liegt im Ermessen eines Richters /evtl. nur der StA. Und wenn du die fragst, wer eine härtere Strafe verdient (der Einsichtige oder der Leugner) dann wirst du ebenfalls zu einem Ergebnis kommen ;)