Geblitzt - Zeugenfragebogen erhalten - Auto auf Mama zugelassen - Ignorieren oder Zeugnisverweigerungsrecht?

20 Antworten

Wenn ihr darauf macht, dass der Fahrer nicht ermittelbar ist, das läuft, dann kommst du um die Strafe rum.

Dann erlegen sie aber deiner Mutter auf, ein Fahrtenbuch zu führen, was die 30€ nicht wert ist.

Auch nachts muss man sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten.

Entweder zu zahlst oder deine Mama macht keine Angaben. Dann kann es aber z.B. sein, dass ihr auferlegt wird, ein Fahrtenbuch zu führen, indem genau steht wer wann wiviel gefahren ist. Oder wie im Brief steht sogar ein Verfahren.

Wenn dir das für die geringe Strafe wert ist, bitte schön.

Brief ignorieren würde ich nicht. Entweder zahlen oder keine Aussage und abwarten, was kommt. Ich würde mich fürs erstere entscheiden. Du gibst ja zu, zu schnell gefahren zu sein, dann steh auch dazu.

Friedel1848  26.09.2018, 10:05

Zahlen kann man hier noch gar nicht, weil es noch keinen Bußgeldbescheid gibt. Die Frage ist also erst einmal, was jetzt zu tun ist - was soll also von der Mutter mit dem Zeugenfragebogen gemacht werden.

Topses  26.09.2018, 10:08
@Friedel1848

Die Angaben machen und nennen, wer gefahren ist. Den ganzen Ärger der da kommt, wäre mir es nicht wert. Allein schon die Aussicht, evtl. ein Fahrtenbuch führen zu müssen, ne danke!

Warum so kompliziert machen. Du warst zu schnell. Sieh das ein und bezahl das Verwarngeld. Erledigt ist die Sache.

Ich war innerhalb Ortschaften 23kmh zu schnell. Für mich ist das einfach nur inbetracht der Gegend/Uhrzeit - Abzocke. Ich wurde zum ersten Mal geblitzt. Die Strafe wäre zwar nicht so hoch, trotzdem möchte ich es nicht bezahlen.

Solange keine gesonderte Beschilderung zu bestimmten Zeiten andere Geschwindigkeiten erlaubt, gilt innerhalb der Ortschaft 50. Auch Nachts können Personen auf den Straßen herumlaufen, im Dunkeln besonders gefährlich, und nicht aussolcher Entfernung zu erkennen, wie tagsüber.

MeineMeinung: Deiner Einlassung nach hat die "Abzocke" genau den Richtigen getroffen.

Dir bleibt natürlich unbenommen, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Du kannst ja dann als Begründung o.a. Satz in deiner Frage angeben, ich bin mir ziemlich sicher, das dann ein neuer Bussgeldbescheid mit dem doppelten Bussgeld eintrudelt, weil man dir dann Vorsatz unterstellt.

Die Strafe für deinen Verstoß, 80 Euro plus Verwaltungskosten (ca. 28 Euro) und ein Punkt in Flensburg. Bist Du noch in der Probezeit, verlängert sich diese auf 1 Jahr und Du darfst ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.

Zeugnisverweigerungsrecht hast sowohl Du als auch deine Mutter, allerdings wird man mittels des Fotos recht schnell ermitteln, das Du gefahren bist, und nicht deine Mutter. Solltet ihr euch ähnlich sehen, wird man zu anderen ermittlungstechnischen Maßnahmen greifen, z.B. Einwohnermelderegister. Das ist aber bei der originalen Qualität der Fotos, eher unwahrscheinlich.

Das Ende vom Lied wird sein, Du zahlst und büßt, denn deine Mami wird dir sehr wahrscheinlich den A... versohlen, und dir hoffentlich nicht mehr den Schlüssel für den Wagen überlassen.

ZuumZuum  26.09.2018, 10:18

Bist Du noch in der Probezeit, verlängert sich diese auf 1 Jahr und Du darfst ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.

Da hat sich bei mir ein Tippfehler eingeschlichen, die Probezeit verlängert sichnatülich um 2 Jahre auf 4.

verreisterNutzer  26.09.2018, 12:29
@ZuumZuum

Die Probezeit verlängert sich nicht von zwei auf vier Jahre, sondern beginnt ab Datum des Verstoß von neuem für 2 Jahre sofern sie zum Tatzeitpunkt noch nicht beendet war.

ZuumZuum  27.09.2018, 07:32
@verreisterNutzer

Nope, bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich einmalig um weitere 2 Jahre auf also insgesamt 4 Jahre. Das heißt ist die zweijährige Probezeit rum, kommen noch mal zwei drauf. Sonst würden einem Sünder im ersten Monat der Probezeit ja 23 Monate geschenkt, das ist ja nicht der Sinn der Sache.

Guten Morgen,

solltest du nur ein Bußgeld von unter 60€ erhalten haben, so macht es keinen Sinn das Risiko zwecks Zeugnisverweigerungsrecht zu gebrauchen.

Ich würde an deiner Stelle das Bußgeld zahlen und in den sauren Apfel beißen. Zu schnell gefahren, ist nun mal zu schnell gefahren.

Von dem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch zu machen ist erst ab einer hohen Bußgeldstrafe, einer Verlängerung der Probezeit, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot sinnvoll.

Aber auch hier gilt die Einzelfallprüfung!

Einige online Portale bieten dazu eine kostenlose Erstberatung eines Anwaltes für Verkehrsdelikte an.

Bei meinem Bruder hat das Zeugnisverweigerungsrecht gefruchtet. Es gab keine Untersuchung seitens der Polizei und das Fahrverbot, sowie das Bußgeld und Aufbauseminar sind nach 3 Monaten verfallen.

Dir alles Gute!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung