ohne Führerschein, als Auslieferungsfahrer arbeiten so einfach möglich?
Ich habe gerade von einem Mann gelesen, der über drei Jahre als Auslieferungsfahrer gearbeitet hat, ohne Führerschein. Jetzt frage ich mich, wieso fällt sowas nicht auf? müsste der mann, nicht irgendwie über die arbeitsstelle beim Strassenverkehrsamt oder versicherung gemeldet werden, die dann bescheid geben das der mann keinen führerschein hat? danke schonmal :)
11 Antworten
Da sind gleich eine ganze Menge an Gesetzen verletzt worden.
Erstmal macht man sich strafbar wenn man sich für eine Tätigkeit bewirbt wo man nicht die nötige Qualifikation hat und dann die Tätigkeit ausübt(Fahren ohne Führerschein)
Dann ist die Firma/der Arbeitgeber zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet
Außerdem ist jeder Umstand der die Tätigkeit des Kraftfahrers beeinträchtigt gegenüber der Firma meldepflichtig (dazu gehören selbst Búßgeldbescheide,Entzug des FÜ).
In diesem Fall wurde von allen Seiten geschlampt sonst ist so etwas nicht möglich.
Wenn der Kraftfahrer in seiner Tätigkeit eingeschränkt ist hat er die Pflicht seinen Arbeitgeber darüber zu informieren.Eine Behörde hat damit nichts zu tun und davon war auch keine Rede.Es steht auch nichts davon,dass du etwas erfinden sollst. So steht es auch oben in meiner Antwort.
Okay, aus deiner Antwort ging jetzt nicht eindeutig hervor, wer da meldepflichtig ist. Darum habe ich gefragt. Kein Grund, gleich pampig zu werden. Wenn's den Fahrer betrifft: das würde die Ausgangsfrage ja sehr simpel beantworten.
Wenn du Kraftfahrer bist dann kennst du auch die gesetzlichen Vorschriften,betrieblichen Anweisungen.Arbeitsschutzbestimmungen usw und dann erübrigt sich deine Nachfrage.Wenn du mit diesem Arbeitsgebiet nichts zu tun hast ist deine Nachfrage ohne Bedeutung.Was also sollte die provozierende Nachfrage nach einer Behörde die von mir nicht genannt wurde?
Nicht unbedingt. Auslieferungsfahrer kann ja auch Beifahrer sein, nur die Firma, die ihn eingestellt hat, hätte sich den Führerschein zeigen lassen müssen.
Wenn er nur Beifahrer wäre würde sich diese Frage überhaupt nicht stellen.
Aha, wieder der Schlaue.
Danke, freut mich das ich Dir helfen konnte...
müsste der mann, nicht irgendwie über die arbeitsstelle beim Strassenverkehrsamt oder versicherung gemeldet werden
Nein. Der Arbeitgeber muss einen Fahrer weder beim Straßemverkehrsamt noch bei der Kfz-Versicherung melden. Allerdings hätte sich der Arbeitgeber die Fahrerlaubnis vorlegen lassen müssen.
Wenn der Arbeitgeber verpennt hat, den Führerschein zu prüfen, kann das passieren.
Allerdings bekommt der Arbeitgeber als Halter des Fahrzeugs saftigen Ärger. denn es ist auch strafbar, jemanden ohne Fahrerlaubnis das eigene Fahrzeug benutzen zu lassen.
Als ich einen Dienstwagen bekam. machte der Personalchef eine Kopie meines Führerscheins, um zu beweisen, dass er das bei mir überprüft hatte - genau, damit ihm so etwas nicht passieren kann...
Es ist nicht Aufgabe einer Behörde zu recherchieren, ob jemand einen Job hat, wo der Führerschein benötigt wird. Vielmehr sollte der Arbeitgeber sich diesen regelmässig (Bsp. halbjährlich) vorlegen lassen und in der Personalakte vermerken.
Wer soll denn da meldepflichtig sein? Etwa die Behörde, die den Bescheid ausstellt? Und in welchem Gesetz soll das stehen?