Kfz Versicherung hat mir Fristlos gekündigt wieso wird bei meiner neuen Versicherung gemeldet das ich noch bei der alten versichert bin?

5 Antworten

Hallo!

Du dürftest trotz mehrmaliger Aufforderung deiner Versicherung, ihr Geld schuldig geblieben sein (wie du schreibst).

Jetzt ist es aber nicht so, dass du durch die Kündigung von Seiten der Versicherung deine Schulden los geworden bist, sondern sie leben mit Zins und Zinseszins weiter.

Auch die Kündigung durch die Versicherung ist keine Kündigung im eigentlichen Sinne. Die Versicherung wird weiterhin für Schäden an Dritten aufkommen, aber im Regress alles von dir verlangen.

Weiters wird es dir nicht möglich sein, die Versicherung zu wechseln, so lange du bei deiner alten Versicherung noch Schulden hast. Erst wenn diese Schulden komplett getilgt sind, ist dir ein Versicherungswechsel (theoretisch) möglich.

Da die Versicherungen sich untereinander verständigen, wird dich keine Versicherung mit Handkuss nehmen, sondern eine sehr hohe Risikoabdeckung - sprich Prämie im Voraus - verlangen. Also es wird nicht einfach werden für dich, eine neue Versicherung zu finden.

  • Und zu deiner Frage: Ja, die Erstprämie bei deiner neuen Versicherung hast du zwar nicht umsonst gezahlt, aber sie gilt noch nicht.

Ich würde dir raten, dass du dich persönlich mit deiner alten Versicherung in Verbindung setzt und klärst, wie du diese Situation bereinigen kannst.

  • So, wie du es derzeit handhabst, wird der finanzielle Schaden immer grösser, da zu den Zinsen dann auch noch Anwalts- und am Ende Gerichtskosten dazu kommen. 

Mein Rat: Kläre das so rasch wie möglich!

LG Bernd

Ein Kfz Versicherer kann und darf nicht fristlos kündigen, sondern es ergeht grundsätzlich eine qualifizierte Mahnung nach der man mindestens 14 Tage zeit hat bis man nicht mehr versichert ist und weitere 4 Wochen Zeit hat um den Versicherungsschutz wieder her zu stellen sich.  Erst nach Ablauf dieser Frist wird das kraftfahrt Bundesamt informiert und erst wenn die Kennzeichen entstempelt sind bzw. die Entstempelung  angeordnet ist, ist der Vertrag beendet und auch dann erst kann neuer Versicherungsschutz durch eine neue Versicherung gewährt werden. Im Antrag zur neuen Versicherung muss erklärt werden, dass die bisherige Versicherung den Vertrag gekündigt hat, was wiederum bedingt, dass die neue Versicherung nur die Mindestdeckung erteilt und den vollen Jahresbeitrag im vorraus verlangen kann.

Wahrscheinlich sind die benannten Fristen längst verstrichen.

 Selbstverständlich darf der Versicherer (auch fristlos) kündigen. 

Das kollidiert nicht mit dem Pflichtversicherungsgesetz, sondern bedeutet nur, dass von dem Moment an, ein regulierter Schaden regresspflichtig ist.

So lange dein Kennzeichen nicht entstempelt ist, bist du trotz der Kündigung noch beim jetzigen Versicherer. Die Zusage gilt aber nur für geschädigte Dritte.

Wenn du nach der fristlosen Kündigung einen Schaden verursachst, muss die Versicherung zwar zahlen, wird das Geld aber von dir zurück fordern.

Und selbstverständlich warnen sich die Versicherer gegenseitig vor Zahlungsverweigerern.

Du dürftest also leichte Schwierigkeiten bekommen, dein Fahrzeug neu zu versichern.

Du musst dich mit der alten Versicherung in Verbindung setzen. Die wollen noch Geld von dir!

Ja das ist mir klar, habe aber seit 3 Monaten von denen nichts mehr gehört. Aber wie kann das sein das meine neue Versicherung mich beim Straßenverkehrsamt nicht angemeldet bekommt ? Obwohl ich fristlos gekündigt wurde 

@Franziska199013

Weil die alte Versicherung dich irgendwie sperren lässt!

@Zumverzweifeln

Wie sperren lässt ?

@Zumverzweifeln

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die kann man nicht sperren lassen.

Jeder andere Versicherung muss ihn aufnehmen, wenn auch nur gegen Jahresbeitrag im Voraus.

@kevin1905

Genau und die hat mich auch angenommen, aber das Straßenverkehrsamt meinte das ich noch bei der alten Versicherung versichert sei... obwohl ich von denen eine fristlose Kündigung erhalten habe. 

Soll ich morgen mal beim Straßenverkehrsamt anrufen ?

@Franziska199013

Kfz Versicherung kann nicht fristlos kündigen

@kevin1905

... die alte sperrt die SF-Klasse, wie ich gerade von der ERGO erleben darf, obwohl alles zwischenzeitlich vom VN bezahlt wurde.

Toller Service, oder?

Eine Kfz-Versicherung kann einem nicht fristlos kündigen, das ist schon mal das Erste.

2. Wird man auch nicht "gesperrt"

3. Die SF-Klasse hat mit der Anmeldung nichts zu tun!

Am Besten nimmt man das Schreiben, der alten Versicherung und geht zu der Neuen. Die kümmern sich dann (im Regelfall) um alles Weitere und kennen sich aus, was genau zu tun ist.

@Dogsforlive

.... oh, ein Kenner?

Welches Schreiben denn und die neuen zaubern eine SF-Klasse einfach nur so aus der Schreibtischunterlage?

Noch gibt es entsprechende Anfragen und wenn wie hier die eine nicht spurt, gibt es eben die bisherige SF-Klasse nicht.

@schleudermaxe

Der neue Versicherer, der policieren "MUSS", wird das nur zur Tarfprämie SF-0 tun und Vorkasse verlangen.

@Dogsforlive

Am Besten nimmt man das Schreiben, der alten Versicherung und geht zu der Neuen. Die kümmern sich dann (im Regelfall) um alles Weitere und kennen sich aus, was genau zu tun ist.

Da die neue Versicherung den gekündigten Versicherungsnehmer aufnehmen "muss", ihr dieses Risiko aber keinesfalls ein willkommener neuer Kunde ist , sondern sie das Risiko schlichtweg nich ablehnen kann, wird sie nichts dergleichen unternehmen um dem ungebetenen Kunden den Weg zu ebnen.... Allenfalls ein Vermittler dem der gekündigte VN mittlerweile persönlich bekannt ist und bei dem er evtl weiteres Geschäft riecht, der wird sich möglicherweise etwas Mühe machen um dem neuen Kunden zu helfen. Aber auch der wird sich wegen 20 Euro Provision und der Gefahr sich ein neues faules Ei ins Nest zu holen nicht grad wegen den Belangen des neuen Kunden ein Bein ausreißen.

@DerHans

Der neue Versicherer, der policieren "MUSS", wird das nur zur Tarfprämie SF-0 tun und Vorkasse verlangen.

Der Kunde hat trotz allem ein Recht auf seine erfahrene SF Klasse.
Er hat gegen eine Obliegenheit verstoßen und bekommt nicht gleich die versicherungstechnische "Todesstrafe"

.... dann binde doch einfach ein Deinen "Berater", denn für den ist das doch Alltag.

Und wer bezahlt nun die Lücke und was passiert mit dem Staatsanwalt, bei so einer Vorgehensweise?

Der bisherige "Berater" wird begeistert sein, für einen zahlungsunwilligen Kunden noch Service leisten zu müssen, zumal seine Provision wahrscheinlich bereits storniert ist.