BF17 egal mit welchem Auto fahren?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vom Gesetz her darfst du jeden PKW fahren, da gibt es keine Probleme. Es gibt da nur eine Sache bei der jeweiligen Haftpflichtversicherung zu beachten.

Früher wurden die Haftpflichtversicherungen einfach so abgeschlossen und jeder konnte mit dem Auto fahren. Mittlerweile bieten die Versicherungen billigere Tarife an, wenn z.B. nur Personen über 23 mit dem Auto fahren, wenn keine Fahranfänger damit fahren, wenn nur der Halter selbst mit fährt usw usw ... Der Kreis der Fahrer wird eingeengt, damit wird das Unfallrisiko geringer. Und damit wird die Versicherung auch etwas billiger. Änder sich für ein Auto nun der Kreis der Fahrer (z.B. kommt regelmäßig ein Fahranfänger hinzu), dann ist das der Versicherung zu melden, damit sie den Tarif an das höhere Risiko anpassen können. Tut man das nicht und es kommt heraus (z.B. bei einem Unfall), dann fordert die Versicherung rückwirkend den höheren Tarif, d.h. man muss für einige Zeit zurück die Differenz nachzahlen. Hinzu kommt in der Regel noch eine sog. Strafprämie. Falsch ist, dass man den Versicherungsschutz verliert und man selbst zahlen muss, auch wenn viele das behaupten.

Fährt man nicht regelmäßig oder öfter mal mit dem Auto sondern nur mal ausnahmsweise, dann muss das sogar gar nicht angegeben werden.

Wobei die Vertragsstrafe allenfalls den Versicherungsnehmer betrifft. ;)

Danke für die ausführliche Antwort! :)

Meines Wissens gilt das nur für dieses eine Auto. Natprlich könntest du auch mit anderen Autos fahren, wenn da was passiert bist du dann aber angeschmiert.

Da täuscht dich dein Wissen aber.. ;)

Auch beim begleiteten Fahren darf derjenige jedes Fahrzeug fahren welches seiner Fahrerlaubnisklasse entspricht. Wichtig ist nur, dass eine eingetragene Begleitperson dabei ist und auch alle weiteren Auflagen eingehalten werden.

Selbst wenn er bei der Versicherung nicht im Fahrerkreis eingetragen ist, ist nicht er der angeschmierte, sondern allenfalls der Versicherungsnehmer! Abgesehen davon dass die Versicherung auch in dem Fall sowieso Leistungsfpflichtig ist.

Sorry, aber deine Antwort ist leider falsch - was mir aber mehr Sorgen bereitet, sind die 3 DH dafür...

Hallo, der BF17 ist ein vollwertiger B-Klasse Führerschein, der mit der Auflage verbunden ist, das dich eine in deinem Führerschein eingetragen Begleitperson mit im Auto sitzt. Diese soll dir beratend zur Seite stehen. Mit welchem Auto du fährst, ist egal.

Ja, der Versicherung muss bescheid gesagt werden, das du auch mit diesem Auto fährst. Und zwar wird sich der Beitrag dadurch etwas erhöhen, da so jugendliche Fahrer statistisch gesehen mehr Unfälle haben. Falls du mit einem anderen KFZ fährst, muss dort auch Versicherung angegeben werden, das der jüngste FAhrer unter 18 Jahren ist. Falls man das nicht tut, wird die Versicherung rückwirkend für 2 Jahre die erhöhten Versicherungsprämie verlangen und könnte auch theoretisch noch ein Vertragsstrafe von bis zu 2 Jahressätzen der Versicherung aufbrummen (bei der ersten Unregelmäßigkeit wird sie das wahrscheinlich nicht tun). Desweiteren ist der Wagen trotzdem Versichert. Also wird die Versicherung bei einem Unfall entsprechend zahlen müssen.

Kleiner Nachtrag, die Polizei wird niemals bei der Versicherung nachfragen, welche Fahrer bei der Versicherung eingetragen sind. Diese hat besseres zu tun. Sie intressiert sich nur, ob das Fahrzeug versichert ist.

Hey, ist zwar keine Antwort sondern eine Rückfrage. Du machst also deinen BF17. Wann konntest du damit anfangen? Ich bin jetzt 16 1/2 und es soll demnächst mal losgehen.

Ich hab 1 Monat bevor ich 16 1/2 war angefangen. :)

@bellchen96

Und wie lange dauert die Ausbildung in etwa?

naja, das kommt immer darauf an, wie häufig du deine Fahrstunden nimmst und wie gut du dich anstelltst. In der Regel braucht man so ca 3-6 Monate. Manche Fahrschulen bieten allerdings auch intensivkurse von 1 Woche an.