Offene Monatsmiete, letzte Mahnung?
Hallo Leute,
erstmal eine kurze beschreibung zu mir selbst bevor ich das Problem aufliste. - Mitte 20, zurzeit in einer Maßnahme (ALG2) - 1 Zimmerwohnung - ledig
Ich habe heute einen Brief von meinem Vermieter erhalten, dieser lautet wie folgt.
Zahlungsrückstand Miete/ fehlende Nachzahlung Letzte Mahnung
Sehr geehrter Herr xxx,
Bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass folgende Mietzahlung offen ist : - Januar 2016 - Es besteht ein Mietrückstand in Höhe von 295 €.
Auch konnten wir noch keinen Eingang Ihrer Nachzahlung in unserem Buchungssystem feststellen. Offene Nachzahlung in Höhe von 294,83 €
Gesamt : 589,83 €
Wir fordern Sie auf, die oben benannten Beträge bis zum 09.02.2016 auf das Ihren bekannten Konto zu überwiesen. Sollten Sie keine fristgerechte Zahlung leisten sind die rechtlichen Grundlagen für die außerordentliche fristlose Kündigung der Wohnung gemäß BGB $ 543 (2) gegeben.
So nun zu meiner Frage.
Ich habe den Brief heute bekommen und es ist mein Erster Brief wie kann schon die Rede von letzter Mahnung sein. Die Zahlungsfrist ist in schon 8 Tagen.
Bei den Kosten handelt es sich um die Miete und die Jahresendabrechnung.
Die Miete konnte ich zum erstenmal nicht Zahlen da ich in eine finanzielle Notlage geraten bin und einige Kosten decken musste. Wie soll ich die 294,83 € decken aus der Endabrechnung ? Ich kann mir ebenfalls einfach nicht vorstellen das ich in einer 1 Zimmerwohnung jemals soviel Verbraucht haben soll.
Was kann ich tun ich bin verzweifelt. 8 Tage und ich soll 589 € nachzahlen wärend ich ALG 2 bekomme.
Bitte um Rückmeldungen.
MfG
13 Antworten
Mit der Nebenkostenabrechnung gehst du zum Jobcenter. Vielleicht bekommst du ja noch eine Nachzahlung.
Werde ich morgen direkt einmal tun. Danke schonmal
Dass Du eine letzte Mahnung erhalten hast, ist sehr großzügig vom Vermieter.
Die Miete beträgt 295 €. Zwei Mieten betragen € 590,-. Wäre Dein gesamter Rückstand nur um 2 € höher, könntest Du jetzt schon die fristlose Kündigung haben. (Rückstand eines Betrages, der mindestens 2 Monatsmieten ausmacht.)
Deine aktuelle Mietzahlung rettet Dich jetzt wahrscheinlich erst einmal vor dem sofortigen Rauswurf. Kümmere Dich jetzt umso konsequenter um die Nachzahlung des Rückstands. Beim nächsten Mal beherzige, was Dir hier schon geschrieben wurde: Niemals die Mietzahlung für was anderes aussetzen!
Übrigens: Ob die Nachzahlung für Betriebskosten gerechtfertigt ist oder nicht, spielt erst einmal keine Rolle. Du hattest 4 Wochen Zeit, die Abrechnung zu prüfen und Du hast immer noch ein ganzes Jahr Zeit, auch wenn Du jetzt schon mal zahlen musst. Sollte sich dann später raus stellen, dass die Abrechnung irrtümlich zu hoch ausfiel, kannst Du die Differenz zurück verlangen und ggf. von einer der folgenden Mietzahlungen abziehen. Aber jetzt musst Du erst einmal zahlen.
Du konntest Deiner Verpflichtung die Miete zu zahlen nicht nachkommen, da Du in einer "finanziellen Notlage" warst? Lachhaft, sorry. Wofür hast Du denn Deine Kohle die Dir das gibt benutzt?
Die Mahnung ist absolut gerechtfertigt. Die Miete muss das erste sein was Du jeden Monat zahlst.
Du hast das Recht, Dir die Daten der Endabrechnung zeigen zu lassen bei Deinem VM oder der Hausverwaltung.
Dir Droht die Kündigung.
Sprich mit Deinem Vermieter und mit dem Jobcenter
Du bekommst doch vom Jobcenter Geld für die Miete! Warum also hast du nicht bezahlt? In deinem Mietvertrag steht im übrigen, bis wann du die Miete überweisen mußt. Da mußt du nicht noch extra angemahnt werden.
Ob du dir vorstellen kannst, soviel verbraucht zu haben oder nicht, spielt keine Rolle. Warum hast du dies nicht überprüfen lassen?
Die Nebenkostenabrechnung kannst du beim Mieterverein überprüfen lassen.
Die Nebenkostenabrechnung kannst du beim Mieterverein überprüfen lassen.
Das kostet aber Geld, das der Fragesteller nicht hat.
Er kann auch auch erst mal zur Verbraucherzentrale gehen.
Wozu denn überprüfen lassen? Die zahlt das JC und wenns denen zuviel ist, sollen die das prüfen.
Er brauch gar keine Mahnung zu schreiben er hätte auch gleich die Kündigung schicken können, also kann die Erste auch die Letzte Mahnung sein.
Deine finanzielle Notlage muß den Vermieter nicht unbedingt berühren, das ist Dein Bier. Du hast den Mietvertrag unterschrieben, weißt also wann Miete fällig ist und hast auch Heizung und Wasser verbraucht.
Bevor er seine Androhung wahr macht, rede mit dem Vermieter. Rede auch mit dem Sozialamt falls Deine Miete von dort bezahlt wird. Die Nebenkostenabrechnung kannst Du überprüfen wenn sie Dir zu hoch erscheint aber regele es.
Ansonsten hast Du in 2 Wochen einen noch unschöneren Brief.
Ist mir schon klar das das Geld für die Miete gebraucht wird. Das Geld wurde ja auch nicht zum spaß ausgegeben...
Inwiefern kann ich so etwas überprüfen lassen ?