Miete inklusive Betriebskosten?

7 Antworten

Der Vertrag beinhaltet einen Punkt: Höhe der Miete: "Die Miete inklusive Betriebskosten beträgt 520€. 

Wenn wirklich nur das da steht dann bedeutet das,das der Vermieter keine Forderungen mehr stellen kann.

MfG

Lass Dir die Nebenkostenabrechnung geben und überprüfe Sie zum Beispiel beim Mieterschutzbund.

Ich bin kein Anwalt aber ist der Passus " zum vorübergehenden Gebrauch" nach 2 Jahren noch aktuell? Finde ich ein wenig zu lang. Vorübergehend wäre für mich ein paar Monate.

Ich würde da mal einen Anwalt für Mietrecht zu Rate ziehen.Das Mietrecht ist sehr komplex und jeder Fall ist anders. Pauschale Antworten gibt es da nicht.

Muss dazu sagen, dass der erste Zeitmietvertrag zum 31.10.15 abgelaufen war und wir dann einen neuen Vertrag aufgesetzt haben, der nun zum 31.10.16 läuft! 

@Luftprinzessin

Trotzdem würde ich mich da mal rechtlich beraten lassen.

Auch was die Nichtanmeldung betrifft.

Einfach nur um eine Rechtssicherheit zu haben.

@Luftprinzessin

und wir dann einen neuen Vertrag aufgesetzt haben, der nun zum 31.10.16 läuft! 

Und was genau steht im neuen Vertrag zu Betriebskosten?

Wenn ein Mietvertrag zum vorübergehenden Gebrauch abgeschlossen wird, gehen beide Seiten  davon aus, dass der Zeitraum des Mietverhältnisses überschaubar und nur vorübergehend ist. Daher sind derartige Verträge immer rechtswirksame befristete MV. Die Einmietung in ein Gewerbeobjekt ist meist an einen Arbeitsvertrag des Mieters mit dem Vermieter gekoppelt und daher wird die Probezeit des AV als Zeitraum des MV angenommen.

Missbräuchlich wird der MV zum vorübergehenden Gebrauch dann, wenn der alte befristete MV durch einen neuen befristeten MV weitergeführt wird, weil der Grund der Befristung erkennbar nicht mehr besteht. Auf diese Weise schafft sich der Vermieter den Vorteil nicht begründet fristlos kündigen zu müssen und bindet zudem den Mieter an den Vertrag, welcher nicht aufgrund der Befristung gekündigt werden kann.

Wenn also der neue MV mit dem alten außer der Laufzeit identisch ist, dann liegt de facto nun ein unbefristeter Mietvertrag vor, der mit gesetzlicher Kündigungsfrist durch den Mieter gekündigt werden kann. 

Inklusivmietverträge sind prinzipiell nicht von einer Nachberechnung der Betriebskosten betroffen. Daher muss einer solchen Forderung des Vermieter auch nicht widersprochen werden. Diese Forderung sollte einfach ignoriert werden. Falls der Vermieter nun einen Kündigungsgrund daraus konstruieren will, ist auch hier gegen eine wirkungslose Kündigung nicht zu widersprechen. Einfach den Mietvertrag fortsetzen und abwarten, was der geldgierige Vermieter nun vorbringen will. Vielleicht ist es ratsam den MV selbst zu beenden, wenn du jeden Ärger vermeiden willst. Bei der beschriebenen Rechtslage ist der Klageweg für den Vermieter aussichtslos.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Ich denke eine Kündigung des MV ist eine gute Idee. Da wird es wohl noch Ärger geben mit der Abrechnung. Mein zweites Problem stellt nun aber die Kautionsrückzahlung dar. Bin mir sicher, dass der Vermieter diese einbehalten wird. 

Vg

@Luftprinzessin

" Bin mir sicher, dass der Vermieter diese einbehalten wird."

Dann einen Brief schreiben und die Kaution einfordern. Darin eine Frist zur Zahlung angeben und den Vermieter in Verzug setzen. Falls der Vermieter nicht zahlt die Kaution einklagen.

@Luftprinzessin

Die Kaution kann der Vermieter nicht rechtswirksam zurückhalten, wenn er wieder die BK nachberechnen will. Spätestens 6 Monate nach Mietende muss er die Kaution zurückgeben. Läuft da nichts, dann sollte über ein gerichtliches Mahnverfahren die Kaution eingefordert werden. Ich setze voraus, dass es bei der Rückgabe der Mietsache keine Mängel gibt.

Hallo Luftprinzessin

Da hat dein Vermieter dir  wohl die Nebenkosten vom Vormieter aufgebrummt.

Vermieter die vom Mieter keine Miete beziehungsweise keine Nebenkosten bekommen brummen diese dem nächsten Mieter auf.

Da muss der Vermieter dir schon eine korrekte Abrechnung vorlegen.Damit gehst Du zum Mieterschutzbund.

Gruß Ralf

Das brummt in völlig falscher Tonlage. Inklusivmiete bleibt immer ohne Nachforderung.

Sie wissen was das Wort  inklusive  bedeutet?

Wenn nicht sollten Sie mal nachschlagen.

Da müsste man noch weitere Informationen haben aber mein erster Eindruck ist, dass die Forderung nach Nebenkostennachzahlung nicht korrekt ist.

Ich interpretiere den Absatz 

"Die Miete inklusive Betriebskosten beträgt 520€" wie du. Betriebskosten und Nebenkosten werden meist als Begriffe mit gleichem Begriffsinhalt verwendet.

Danach hat der Vermieter keinen Anspruch auf zusätzliche Zahlung von Nebenkosten/Betriebskosten, da es sich ja um eine Miete inklusive Betriebskosten handelt.

Ich bin kein Rechtsanwalt. In dieser Situation würde ich dem Vermieter einen Postbrief schreiben (Kopie abheften).

Ungefähr so:

Sehr geehrter Vermieter,

ihre Nebenkostenabrechnung vom xx.xx.xx weise ich zurück und bestreite die Forderung vollinhaltlich. Wie ihnen bekannt ist beträgt die Miete laut Mietvertrag inklusive Betriebskosten 520 Euro. Eine weitergehende Abrechnung von Betriebskosten/Nebenkosten ist nicht statthaft. Ich betrachte deshalb ihre Forderung als unrechtmässig und gegenstandslos.

Mit freundlichem Gruss

xxxxxx

Ich vermute der Vermieter will dich abzocken. Er kann ja mal versuchen, das einzuklagen. Seine Chancen zu gewinnen sind da meiner Meinung nach nicht gut. Es ist auch möglich dass er die Forderung aufgibt, wenn du ihm klarmachst, dass du nicht zahlst.