Österreich: verliere ich den Anspruch auf Familiembeihilfe beim Studienwechsel?

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Es ist nicht mal wichtig, dass man sie dir später anrechnet. Du musst in "deinem" Jahr (bei jedem ist der Stichtag anders, meiner ist komischerweise der 29. November) 16 ECTS machen. Es ist egal in welchem Studium, wie oder wann du sie machst. Du musst halt nach Ablauf eines Jahres 16 Punkte nachweisen können. Angerechnete Punkte gelten übrigens meines Wissens nicht, da du dafür ja in dem Jahr nichts getan hast.