Steuererstattung vom Finanzamt anders verwendet

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Das Geheimnis hier heißt "Aufrechnung", § 226 AO, §§ 387 ff. BGB.
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Danach kann das Finanzamt aufrechnen, wenn eine Aufrechnungslage gegeben ist. In einfachen Worten bedeuet Aufrechnungslage:

  1. Es müssen sich zwei gleichartige Forderungen gegenüberstehen
  2. Es müssen sich zwei Personen gegenüberstehen
  3. Die eigene Forderung muss entstanden sein
  4. die Gegenforderung (also die Verbindlichkeit) muss entstanden sein und fällig sein

Jetzt gehe ich davon aus, dass der Bruder eine Verbindlichkeit gegenüber dem Jugendamt hat, die schon lange fällig ist. Prüfen wir durch:

  1. Ja: Geld - Geld
  2. Ja, denn sowohl das FA als auch das JA sind Organe des Staates (vergleichbar mit Hand und Fuß eines Menschen: Man kann sich mit der Hand am Fuß kratzen und man spürt es in beiden).
  3. Ja. Der Steuererstattungsanspruch ist am 31. Dezember 2009 entstanden und durch den Steuerbescheid konkretisiert worden.
  4. Ja. Das war die Annahme von oben.
    .
    Ergebnis: Die Aufrechnung ist zu recht erfolgt.
EnnoBecker  09.07.2010, 16:17

Erläuterung zu 2. nochmal, weil das missverstanden werden kann:
 
Ich meinte, es müssen sich bei beiden Forderungen (also Forderung und Gegenforderung) dieselben Personen oder Organe gegenüberstehen. Und soweit es die kommunale oder Staatskasse betrifft, sind JA und FA dasselbe Organ.

ZauberinDanny  09.07.2010, 17:48
@EnnoBecker

TOP Antwort - DH.

Er hat wohl Schulden (26.10.2007), die vom Jugendamt ihm gegenüber geltend gemacht worden sind. Da er nicht gezahlt hat, wird im Zuge der Amtshilfe vom einen Amt zum anderen Amt das Geld einbehalten und überwiesen. Was war mit der telefonsichen Rücksprache? Wurdet ihr angerufen oder dein Bruder? Dann war er informiert und hätte sofort Einspruch einlegen können!

Der Betrag muss aber genau genannt werden!

Ja mein Bruder (21) hat ein Kind für das er auch kein Unterhalt gezahlt hat, da er sich noch in der Ausbildung befand und grade so über die Runden kam.

Zur Frage wie lange die Bearbeitung gedauert hat. Am 23.05. hab ich die Steuererklärung beim Finanzamt im Briefkasten geschmissen, heute kam der Bescheid.

Hallo,

wenn das aufgerechnet wurde, hatte er wohl Schulden beim Jugendamt.

Vielleicht durch ausstehende Alimentezahlungen?

Die Absprache, die gemeint ist, erfolgte zwischen Finanzamt und Jugendamt.

Da das Jugendamt vorrangige Ansprüche hat, kommst Du an das Geld nicht heran.

Dagegen wirst Du kaum was machen können, es sei denn, der Jugendamtanspruch besteht objektiv nicht.

Dann aber musst Du klagen.

Leider ist das rechtens .Das geld könnt ihr Abschreiben es sei denn ihr bekommt beim Amtsgericht eine Bescheinigung,dad das Geld nicht gepfändet werden darf.