Öl bezahlen bei Hauskauf?

6 Antworten

Heizöl gehört entsprechend § 97 Abs. 1 S1 BGB als Zubehör und ist somit Bestandteil der Wohnung/Haus.

Sinnvollerwiese vermerkt man das aber im Kaufvertrag und setzt einen Wert dafür an.

Im Nachtrag kann aber die Verkäuferin nicht mit einer solchen Forderung kommen.

Wenn das im Kaufvertrag nicht vereinbart wurde, dann braucht ihr das Öl nach meiner Meinung (ich kann mich irren) auch nicht zu bezahlen. Wenn die Verkäuferin versäumt hat, vorher darauf hinzuweisen und es in den Kaufvertrag aufzunehmen, so ist das ihr Versäumnis, das euch nicht anzulasten ist.

Ihr könntet ihr alternativ anbieten, das Öl auf ihre Kosten aus dem Tank entfernen zu lassen. Ihr würdet selbst für euren Ölverbrauch sorgen. Es wäre interessant zu sehen, wie sie reagiert. :-)))

Der Heizölvorrat ist grundsätzlich Zubehör des Hauses im Sinne von § 97 Abs. 1 Satz 1 BGB. Damit ist das Heizöl beim Hausverkauf rechtlich nicht selbständig, sondern wird im Zweifel zusammen mit dem Objekt verkauft. Etwas anderes gilt nur, wenn Käufer und Verkäufer des Hauses ausdrücklich eine abweichende Regelung bezüglich des Heizöls treffen.



Da hat sich die Voreigentümerin verrechnet. Sie hätte eher daran denken müssen und kann jetzt nicht nachträglich etwas einfordern.

Ihr habt einen Kaufvertrag, in dem explizit alles geregelt ist.

Ihr braucht nicht zu bezahlen, auch wenn sie sich auf den Kopf stellt und mit einer Klage droht.

Der könnt Ihr gelassen entgegensehen.

Wenn Ihr das Haus gekauft habt wie es war und zum Zeitpunkt des unterzeichnens des Vertrages war das Öl im Haus drin, gehört es euch. Ich glaube nicht das sie da noch irgendwelche ansprüche hat. Sonst könnte sie ja auch noch geld verlangen für das Benzin Im Rasenmäher oder das Wasser Im Beuler.