ö.D. über 40 braucht man kein A2 mehr?
Ich höre mehrfach die Äusserung, wenn man über 40 ist, man keine Ausbildung zum A2 mehr braucht.
Genauso höre ich oft, dass man ab 15 Dienstjahre eine Art Kündigungsschutz geniesst.
Wo steht das bitte?
Jedesmal wenn ich danach frage, bekomme ich nur ein Schulterzucken aber oft die Antwort, habe ich gehört.
Danke für eure Beiträge, lg
2 Antworten
Hi,
ich hoffe mal Deine Frage soweit richtig verstanden zu haben das Du vom öffentlichen Dienst, der Besoldungsgruppe A2 und Dienstjahre Beamte betreffend meinst, oder?
Die erste Antwort: Anstelle einer Laufbahnprüfung gibt es im einfachen Dienst (zählt von A1 bis A5) lediglich eine formlose Verwendungsprüfung, die auch durch den Nachweis einer Berufsausbildung oder durch eine anerkannte, verwandte oder vorbereitende Tätigkeit beim Dienstherrn ersetzt werden kann. Eine weitere Besonderheit der Dienstposten des einfachen Dienstes ist die Tatsache, das dort nicht nur beamtete Kräfte, sondern stets auch besonders verpflichtete Tarifkräfte verwendet werden.
Und bei den genannten Tarifkräften wäre meines Wissens die Unkündbarkeit nach 15 Jahren möglich. Bei Beamten die älter als ich glaube 35 Jahre sind greift meines Wissens auch nach einer bestimmten "Probezeit" die Unkündbarkeit.
Allerdings kann ich Dir nicht sagen, ob das noch der aktuelle Stand ist, war zumindest meiner vor wenigen Jahren, ich bin Bundesbeamte, aber sooooo regelmäßig guck ich mir die Gesetze und das Laufbahnrecht nicht mehr an, ich bin schon unkündbar. Du kannst aber mal bei Wikipedia gucken, dieser Link:
Deine Antwort war schon sehr interessant für mich. Sorry mit A2 meinte ich mehr den Angestellten Lehrgang 2, der bei uns immer formlos A2 genannt wird. Die Sache mit 15 Jahren und Kündigungsschutz (ab 40) habe ich durch einen anderen Fall hier im Board zufällig selbst gefunden. Nachzulesen TVÖD §34 - 2.
Bleibt also nur noch die Frage mit dem Angestellten Lehrgang 2 offen. Hintergrund der Frage ist es, ob es für Angestellte ö.D. möglich ist, z.B. in eine Sachgebiets- oder sogar Fachbereichs Leitung aufgrund des Alters zu kommen.
hallo,
die regeleung von der du sprichst ist eine interne regelung der einzelnen behörden gewesen.
sie wurde von den einezelnen landesregierungen vor jahren empfohlen.
mittlerweile haben viele behörden diese regelungen eingemottet.
sie war vor allen dingen für "alten" kollegen als besitzstand gedacht.
es ist also in den meisten behörden heute nicht mehr möglich aufgrund seines alters/berufserfahrung in eine leitende position zu kommen, ohne über die nötige ausbildung zu verfügen.
herzliche grüße monafranzi