Nutzungsvertrag für einen PKW
Hallo und guten Tag,
Ich habe ein Gewerbe - (Kleingewerbe bis 25.000 Umsatz pro Jahr)
Ich bekomme noch ergängend Alg 2 - so dass das Amt ein sogenanntes EKS ( -Erklaerung-Einkommen-Selbstaendigkeit) von mir möchte.
Nun benute ich das Auto eines Bekannten und möchte einen Nutzungsvertrag mit Ihm Abschliessen. Was muss ich da gegenüber dem Amt beachten?
Wie hoch kann ich das ansetzen, was ist da realistisch und was wird anerkannt?
Ich dachte da an etwa 250 € pro Monat und ich übernehme zusätzlich die Kosten für die Versicherung/ Steuern und die Spritkosten.
vielen Dank
4 Antworten
Da wird das Amt nicht mitmachen. Bei eigenen Fahrzeugen gehen die von 15 ct aus. Es ist wichtig zu verdeutlichen, dass es ein Fremdfahrzeug ist. Dann sollten die vereinbarten Kosten zum Abzug zugelassen sein. Ich hoffe Du hast das in der vorausschauenden EKS auch schon drin!?
Wegen der Angemessenheitsprüfung solltest Du die steuerlich akzeptierten 30 Cent pro gefahrenen km abrechnen. Für jede Fahrt eine extra Zeile. Am Besten Du holst Dir so ein DinA5-Heft für Reisekosten. Da kannst du dann auch für steuerliche Zwecke gleich die Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.
Mit einer Pauschalen und weiteren Kosten würde ich nichts machen, wenn es auch nach einem Leasingvertrag klingt. Ich glaube das wird nicht anerkannt. Du kannst es natürlich steuerlich anders machen. Es entsteht da keine Bindungswirkung.
Wenn was ist: Melden. Viel Erfolg.
Da sich die Bestimmungen erfahrungsgemäß in den letzten Jahren häuffiger geändert haben würde ich beim Amt nachfragen.. wie du das zu regeln hast. sonst gibts durchaus massiven Ärger und die zustazbezüge könnten gestrichen werden,.. derjenige der Dir das Fahrzeug überlässt mus diese Einkünfte steuerlich geltend machen was allerdings kaum ein Problem darstellen sollte. Joachim
Hallo
Du kannst die kosten nur geltend machen , wenn das Fahrzeug auf dich oder Firma zugelassen wird , 1% Regel wäre für dich nachteilig , rechne nach km pauschale ab .
Gruß mike
Da kannst du keinen fiktiven Betrag einsetzen. Da musst du schon eine genaue Kostenaufstellung beifügen. Außerdem muss die aktuell sein. Wenn du jetzt versuchst im Nachhinein etwas zu konstruieren, fällt das garantiert auf. Dann hast du sofort einen Betrugsversuch an der Backe.