Gewerbe leasing, zwei PKW?

6 Antworten

ist es möglich einen zweiten Wagen gewerblich zu leasen und diesen auch steuerlich abzusetzen?

Wieso sollte das nicht möglich sein? Die meisten Unternehmen werden wohl mehr als nur 1 KFZ in ihrem Fuhrpark haben.

Die jährlichen Kilometer reichen, aufgrund Kunddnwachstum, nicht mehr aus und die Mehr Pauschale fuer mehr gefahrene Kilometer ist recht hoch.

Erstens hast du in dem Fall von vorneherein den Leasingvertrag falsch kalkuliert, und zweitens hat das im eigentlichen Sinn nichts mit der Frage zu tun. Die Kostenkalkulation ist doch dahingehend zu prüfen, ob sich das 2. KFZ überhaupt rechnet im Leasingzeitraum. Die Frage der Mehrkilometer ist da doch Tünnef. -> StB.

Moin,

auch das Leasingfahrzeug stellt nötiges Betriebsvermögen im Sinne der R4.2 <Allgemeines> EStR da, wenn die betriebliche Nutzung höher o. gleich 50% ist , was ich bei dir als gegeben ansehe.
Die Leasing Gebühren stellen somit BA im Sinne des §4(4) EStG da und sind somit in voller Höhe von der Steuer abzusetzen. (Gerade der Fall des Leasings war vor paar Jahren auch vor Gericht)

Da du das Auto ja auch privat nutzen kannst, wird die Privatnutzung , im Steuerrecht wird das dann auch als Privatentnahme eines Kraftfahrzeugs des betrieblichen Anlagevermögens betitelt, gesondert besteuert. Hierfür ist entweder der tatsächliche Geldwerte Vorteil zu ermitteln und zu versteuern ( mit Hilfe eine Fahrtenbuchs) oder die „1% Methode“ anzuwenden. Sprich 1% des inländischen Bruttolistenpreis im Jahr der EZ samt werkseitiger Sonderausstattung und USt( solange du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist). Dieser Wert erhöht sich für jeden Kalendermonat um 0,03% des iBLP für jeden Kilometer zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte. Die Entfernungspauschale ist abzuziehen.

Hoffe das hilft! Sollten weitere (angehende) Juristen unterwegs sein die einen Fehler entdecken würde ich mich über eine freundliche Aufdeckung meiner Fehlleitung freuen ;)

Liebe Grüße

Frederic47  21.01.2021, 09:54

Nachtrag: Die Normen zum Betriebsvermögen sind analog anzuwenden, da über das Wirtschaftsgut nur die wirtschaftliche Verfügungsmacht besteht. Du kannst nein darfst das Fahrzeug also nicht in deiner Bilanz verbuchen ( falls du Buch führst). Es bleibt Anlagevermögen des Leasinggebers.

und diesen auch steuerlich abzusetzen

Ja, soweit du den betrieblich nutzt. Privatfahrten musst du dokumentieren und kannst du nicht absetzen.

Natürlich kannst du ein zweites gewerblich genutztes Fahrzeug leasen und die Sonderzahlung sowie die ganzen Leasingraten steuerlich geltend machen... ;-))

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst so viele Wagen leasen wie du benötigst.

Und die Leasingkosten so wie alle andren Fahrzeugkosten, sofern die Fahrzeuge ausschließlich gewerblich genutzt werden, werden in der Buchführung unter Kosten-Fahrzeuge verbucht.

Und so wie du schreibst, hast du wohl deinen Leasingvertrag bezüglich der KM falsch kalkuliert.