Kleingewerbe anmeldung trotzdem Arbeitslosigkeit

4 Antworten

Auf jeden Fall sollte er das erst dem Arbeitsamt mitteilen. Dann Gewerbe anmelden. Er muss dan monatlich eine Gewinnermittlung und Arbeitszeitaufstellung abgeben. Bei der Arbeitszeit ist es wichtig, weniger als 15 Stunden pro Woche anzugeben, da sonst der Anspruch sofort entfällt. Gewinne, die den Freibetrag überschreiten, werden angerechnet - auch bei unterschiedlicher Höhe - daher die monatliche Abrechnung.

Internet2012 
Fragesteller
 17.09.2012, 01:32

Ok...

Internet2012 
Fragesteller
 17.09.2012, 01:35

wenn man z.b 200 Euro verdeine und davon ausgaben 70 Euro ,interessiert das auch arbeitsamt unter nehmen die einfach und sagen du ahst 200 Euro verdient

Jorgfried  17.09.2012, 02:24
@Internet2012

Das Amt rechnet nur den Gewinn an. Also Erlöse minus Kosten minus Abschreibungen und die geschätzte Einkommenssteuer (20%) abziehen. Natürlich darf man keine Fantasiekosten abziehen.

helmutgerke  17.09.2012, 07:14

Jorgfried kleine Korrektur - denn zunächst nicht monatlich, sondern jeweils für einen Bewilligungsabschnitt wird eine EKS-Prognose gefordert. Eine Arbeitszeitaufstellung ist nicht erforderlich.

Ferner werden keine Einkommensteuer geschätzt und Abschreibungen bleiben unberücksichtigt.

sonnig0815  17.09.2012, 10:17
@helmutgerke

Das JC verlangt eine Monatliche Vorlage des Kassensbuches + Originalbelege für Ausgaben. Diese Regelung ist seit 2012. Früher genügte die Vorlage einmal im Bewilligungszeitraum. Kassenbuch muss immer bis zum 15. des Folgemonates für den Vormonat vorgelegt werden.

(reine Schikane---aber das kennt man ja... :-)

sonnig0815  17.09.2012, 10:21
@sonnig0815

P.S EKS ist einmal im Bewilligungszeitraum als Prognose zu stellen und nach Ablauf die tatsächlichen Kosten! korrekt

Jorgfried  17.09.2012, 15:12
@helmutgerke

Bei ALG2 hast du recht - ich habe den Fall für ALG1 beschrieben. Da braucht man keine Prognose und keine Erlaubnis, sondern nur die monatliche EÜR und den Stundenzettel.

dein Kleinunternehmern führst du ja zunächst neben deines Bezuges von Arbeitslosengeld II aus und bist somit über das Jobcenter auch weiterhin krankenversichert.

Dem Jobcenter musst du eine EKS-Prognose für 6 Monate einreichen, anhand derer wird die Anrechnung von Einnahmen aus deiner Selbständigkeit ermittelt.

Nach Ablauf der 6 Monate sind die tatsächlichen Gewinne abschließend aus der Tätigkeit vorzulegen.

Es soll einen Termin mit seinem Steuerberater vereinbaren....

Durch seine Idee wird er aber nicht aus der Arbeitslosigkeit rauskommen...

Der Markt ist überlaufen mit solchen Dienstleistungen ...

Internet2012 
Fragesteller
 17.09.2012, 01:36

Man sollte immer die Chance nutzen also nur auf der faulen haut liegen wie einige Menschen

Hallo Freund,

ich wende mich mal direkt an deinen Freund, weil ich denke, dass er dies hier lesen wird.

Also, Freund! Melde dich getrost beim Ordnungsamt an und melde es auch deiner Arbeitsagentur. Sie werden dir direkt oder bei dem nächsten Fortführungsantrag ein paar Formulare schicken, in dem du deinen Betrieb in Zahlen vorstellen musst.

Zunächst weißt du nichts. Du bist nämlich kein Hellseher. Vermutlich wirst du im dritten Monat erst einmal 80€ verdienen. Vermutlich. Aber die nächsten 6 Monate nie mehr.

Nach den 6 Monaten fragt man dich, ob du inzwischen wie viel Geld verdient hast. Selbstverständlich musst du auch deine Konto Auszüge zeigen. Möglicherweise sind da ein paar Beträge drin, die du bekommen hast und höher, als 100€ liegen.

Aber, Vorsicht: Deine Einnahmen sind nicht deine Gewinne.

Denke mal daran, dass Du einen anderen Computer brauchtest. Hast dir also einen gebrauchten Computer von deinem Kumpel gekauft. Sagen wir für 150€. Er hat dir eine Quittung dazu gegeben. Und dann brauchtest du noch Papier und anderes. Deine Schwester /Bruder/Freund hat dir noch Geld geliehen, damit du vielleicht andere Leute aufsuchen konntest. Mit deinem Wagen und Spritgeld.

Du kannst also das Spritzgeld abrechnen, aber auch die Rückzahlungs Rate an deinen Freund/Bruder/Schwester.

Und wenn du das dann abrechnest, bleiben nicht mehr, als vielleicht 100€ pro Monat übrig- und die darfst du behalten. Alle anderen GEWINNE über 100€ im MOnat weden dir abgezogen. Ich habe auch einen Freund. Der hat mit einem anderen Freund zusammen -.oder war es alleine??- eine englische Ltd. gegründet. Für diese englische Limited hat er dann gearbeitet und jeden Monat 95€ verdient. Die Ltd.war aber ein Knaller und verdiente so viel, dass sie meinem Freund sogar ein Auto zur Verfügung stellte und einen neuen Computer und ein Handy.

Bald bekam der Freund mehr Arbeit und auch mehr Geld von der Ltd. Aber da er Schulden hatte, wurde das abgezogen, so dass seine 95€ blieben.

Später, als es der Ltd. nochmal so gut ging, wurde der Freund angestellt. Mit Gehalt und so. Dadurch fiel er aus der Arbeitslosigkeit raus. Allerdings verdiente er gerade mal so viel, dass ihm seine Exfrau nichts wegpfänden konnte.

Es gibt viele Varianten. Wichtig ist eines: Alles dran zu tun, um aus der Arge weg fallen zu können. Das geht nicht von heute auf morgen. Man muss viel arbeiten und manches sparen. Aber es geht.