Nutzungsrechte bei offenen Forderungen entziehen?

1 Antwort

Kann ich in dem Fall das ganze Nutzungsrecht entziehen oder (wenn überhaupt) nur die, für die überarbeitete Version?

Du kannst nur das Nutzungsrecht für die überarbeite Version entziehen, da die vorige Version vollständig bezahlt wurde. In dem genannten Beispiel würde ich zunächst abmahnen. Wenn darauf keine Reaktion erfolgt, das Nutzungsrecht entziehen.

In deinen AGB kannst du einen Passus einfügen, das die Nutzungsrechte erst mit der letzten bzw. vollständigen Zahlung auf den Kunden übergehen. Möglich wäre sicher auch das Aufnehmen von nachträglichen Änderungen. Bezüglich der AGB wäre es jedoch ratsam, diese mit einem Anwalt zu besprechen.

Tababab 
Fragesteller
 10.04.2021, 21:41

Danke