§ 650 BGB - Verbrauchervertrag? Auch für B2B?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Ja, auch B2B 100%
Nein, nur B2C 0%

1 Antwort

Ja, auch B2B

Norm richtig lesen! § 650 I BGB regelt ein Werklieferungsvertrag und enthält keine Einschränkungen in Bezug auf Verbraucher / Unternehmer. § 650 II, III und IV BGB bestimmt, dass abweichend von Absatz 1 bestimmte Vorschriften des Vertrags über digitale Inhalte (§§ 327 ff BGB) an die Stelle des besonderen Vertragsrechts treten. Die Vorschriften der §§ 327 ff BGB wiederum können nur auf Verbraucherverträge angewendet werden und dementsprechend gilt bei Geschäften zwischen Verbrauchern oder zwischen Unternehmern ganz normal Kaufrecht bzw. nach Maßgabe des § 650 I BGB einzelne Regelungen des Werkvertragsrechts.

marvinkeie 
Fragesteller
 26.04.2022, 19:56

Vielen Dank!