Wahrung des persönliche Besitzstandes

3 Antworten

Sowas unterschreibt man auf keinen Fall ohne dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht den Vertrag geprüft hat. Bestandstand heißt, dass du grds. KEINE Verschlechterung hinnehmen musst. Nicht mal die Höhe der VL. Die Einleitung des Vertrages würde mir persönlich schon nicht gefallen. Es können aber noch einige andere Dinge in einem Arbeitsvertrag stecken, die du vielleicht gar nicht für nachteilig hältst, von denen eine Arbeitsrechtler aber abraten würde.

Investiere das Beratungshonorar. Das Geld ist jedenfalls besser angelegt, als in ein evtl. später dadurch notwendiges Gerichtsverfahren.

Würde ich auch niemals unterschreiben, schon gar nicht mit dem Beginndatum 01.04.2014 !

Wenn Du einen Arbeitsvertrag hast und das ist ja der Fall ;-) mit dem Du zufrieden bist solltest Du keinen anderen unterschreiben.

Und erst recht keinen der Dir die Zugehörigkeit verringert. Auch wenn das durch diese Formulierung ev ausgeglichen werden soll. Aber eben eventuell.

Das wird vermutlich später zu Ärger führen.

Ich sehe keinen Grund, die Zugehörigkeit anders zu formulieren.

Aber was, wenn der Arbeitgeber mit Kündigung droht?

@ichbinhilflos2

Dann wird er zumindest versuchen seinen Willen durchzusetzen. Inwieweit er das durchzieht kann hier keiner beantworten.

Wenn der Betrieb mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte hat dann ist auch ein gewisser Kündigungsschutz vorhanden. Heißt, gegen eine Kündigung kann auch eine Kündigungsschutzklage erhoben werden.

ich denke das geht um Urlaubsanspruch, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und was sonst alles früher vereinbart bzw gezahlt/gewährt wurde...... inkl der Verlängerten Kündigungsfristen

Meinst du das das dann beim alten bleibt?

@ichbinhilflos2

meiner Meinung nach ja, aber ich denke du solltest das doch sicherheitshalber prüfen lassen. Habt ihr einen Betriebsrat, dann von dem ansonsten gibt es in jeder größeren Stadt eine Rechtshilfe, die für wenig Geld "erste Hilfe" in Rechtsfragen erteilt....