Nutzungsrecht nach Wohnungskauf

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dieses Nutzungsrecht muss dann sowieso vom Notar ins Grundbuch eingetragen werden. Das ist zwar prinzipiell eine recht sichere Sache, bringt allerdings auch Nachteile mit sich. Einerseits entstehen hierdurch höhere Kosten, die nicht von der Hand zu weisen sind. Der Notar möchte hier seine zusätzlichen Dienste bezahlt bekommen, es entstehen Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch. Andererseits sollte das zeitlich befristete Nutzungsrecht später (nach Wegfall der Nutzung) auch wieder gelöscht werden. Denn spätestens dann, wenn Ihr selbst diese Immobilie (vielleicht) mal wieder verkaufen oder Euren Erben übertragen wollt, stellt dieses eingetragene Nutzungsrecht ein Hindernis dar. Und dann entstehen wieder die selben Kosten durch Notar etc.

Würde ich nicht macht!!!!!!!!!!

Da musst du wirklich sehr aufpassen! Wir hatten auch ein Haus gekauft, allerdings mit der Bitte, mit dem Einzug zu warten, bis die damilgen Eigentümer eine passende Wohnung gefunden haben...

Das gab nur Ärger und Stress, selbst bei der Schlüsselübergabe wurde alles hinausgezögert. Da wurden die Schlüssel vergessen oder nicht gefunden und und und...

Also nur als Tip, lass dich wirklich gut beraten!

Das ist immer so ne Sache ! Geb ihm das Nutzungsrecht doch für ein Jahrm dadurch kannst du auch den Kaufpreis drücken.....

Nutzungsrecht auf Lebenszeit dagegen ist der größte Fehler den man beim Hauskauf machen kann. Lies mal mein Profil, dann weißt du was ich meine :-)