Habe ich als Mieter bei einem durch einen Makler vermittelten Mietvertrag ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Hallo zusammen,
ich habe kürzlich einen Mietvertrag unterschrieben, welchen mir der Makler per Mail zugesandt hatte.
Nun würde ich diesen gerne widerrufen.
Ist dies möglich, obwohl mein eigentlicher Vertragspartner (Eigentümer) eine Privatperson ist?
Bei der Besichtigung hat mir der Vermieter auch den Keller und die Gemeinschaftsräume nicht gezeigt. Spielt das eine Rolle, auch wenn diese keine Mängel aufweisen?
Danke euch!
5 Antworten
... bei uns nicht, nur eine Kündigung ist möglich.
Nein, es gibt hier kein Widerrufsrecht. Das dir nicht alle Räumlichkeiten gezeigt wurden, spielt auch keine Rolle. Es hat dich ja niemand gezwungen, den Vertrag so zu unterschreiben. Du kannst nur den Vermieter kontaktieren und darum bitten, das er dich aus Kulanz aus dem Vertrag entlässt. Macht er das nicht, kannst du nur zu den festgelegten Kündigungsfristen den Vertrag beenden und musst solange Miete zahlen.
3 Monate
Der Widerruf ist nicht möglich, es sei denn diese Möglichkeit ist ausdrücklich vereinbart. Du könntest lediglich sofort kündigen, musst aber bis zum Ablauf der KF Miete zahlen und auch eine vereinbarte Kaution.
wenn du die Räume nicht gesehen hast, warum hast du unterschrieben?
ich weiss nicht , ob da § 573c Abs.1 BGB in Betracht kommt. Was steht im Mietvertrag dazu? Sonst hier mal lesen: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-vor-mietbeginn-kuendigen/
da steht leider gar nichts in die richtung...
Da der Makler schon eine Leistung erbracht hat, ist das Wiederrusrecht "erloschen " das steht mit Sicherheit auch so in der Wiederrufsbelehrung die du vom Makler bekommen hast.
ich habe vom makler keine widerrufsbelehrung bekommen. jedoch habe ich mit ihm auch keinen vertrag (stichwort bestellerprinzip, vermieter zahlt provision), somit glaube ich nicht dass mir das hier weiterhilft...
Es gibt keine Widerrufsbelehrung, da Widerruf (in der Regel) ausgeschlossen ist, es sei denn es wurde diese Möglichkeit vereinbart.
Wenn er Online den Kontakt herstellt muss es eine Wiederufsbelehrung geben, in dieser steht dann meistens sowas drin, dass mit übersenden der Kontaktdaten automatisch das WIderrufsrecht erlischt.
Er hat die Wohnung (nur die Nebenräume nicht) besichtigt. Demzufolge besteht kein Widerrufsrecht.
Ehrlich gesagt waren mir diese nicht wirklich wichtig. Es geht mir eher darum aus dem Vertrag rauszukommen...