Pauschalprovision bei Wohnungskauf ( Maklercourtage )

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Pauschalprovision beim Immobilienverkauf ist durchaus zulässig.

Da die Provisionshöhen hier nicht gesetzlich geregelt sind (im Gegensatz zum Vermietungsmarkt), sondern sich am Markt orientieren, sind sie im Prinzip auch frei vereinbar.

Eine Grenze finden sie nur dort, wo sittenwidriger Wucher ausgeübt wird, die verlangte Provision also sehr deutlich die ortsübliche Provision übersteigt. Das kann aber immer nur im Einzelfall entschieden werden.

Du hast recht das die maximale Provision bei ca 7 % liegt.

Frag den Makler um welche Kosten es sich handelt. Wenn dich das Objekt aber extrem interressiert wird es sicher eine Lösung geben.

Ein Versuch falls du beim makler nichts unterschrieben hast, das Objekt direkt beim Besitzer zu erstehen.

Achtung übrigens wenn der Makler und der Besitzer die gleiche Person ist oder verwandt, da gibt es Sonderregelungen.

 

LG

the wyzzz

 

"Ein Versuch falls du beim makler nichts unterschrieben hast, das Objekt direkt beim Besitzer zu erstehen."

Man muss nichts beim Makler unterschreiben, und dennoch kommt ein Provisionsanspruch zustande, wenn der Makler das Objekt nachgewiesen hat, beispielsweise durch eine Annonce.

Eine Maklerprovision kann bei Kauf frei vereinbart werden. Schließlich hat der Makler ebenfalls enorme Kosten. Ein Auktionator nimmt i.d.R. 15%, auch ein Makler darf 15, 20 oder 30% und mehr vom Verkaufspreis verlangen. Bei Hauptverträgen mit niedrigen Werten verlangt man eine Vermittlungspauschale oder einen hohen prozentualen Wert als Provision, welche/r vereinbarungsgemäß umgelegt werden kann. Die Durchschnittsprovision liegt bei 7,14% inkl. MwSt. und wird oft geteilt.