Nutzungsentschädigung bei Anfechtung und Rückgabe eines Gebrauchtwagen?

2 Antworten

Das würde ich mit einem Rechstanwald durchführen, alles andere läuft auf Problemen heraus, da Du da "Laienfehler" machen würdest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich gehe davon aus, dass du bei einer erfolgreichen Anfechtung eine Nutzungsentschädigung wirst zahlen müssen. Schließlich bist du vier Jahre mit der Kiste unterwegs gewesen, und die ist jetzt erheblich weniger wert.

https://www.kanzleiwehner.de/2015/07/nutzungsentschaedigung-bei-ruecktritt-autokauf/

Vorausgesetzt natürlich, dir gelingt der Nachweis der arglistigen Täuschung.