Nutzungsentschädigung bei Anfechtung und Rückgabe eines Gebrauchtwagen?
Ich habe offensichtlich einen Gebrauchtwagen gekauft, wobei der gewerbliche Verkäufer einen größeren Unfallschaden verschwiegen hat. Dies kann ich durch die Audi-Historie beweisen.
Meine eigentliche Frage ist nun, wie sieht es mit einer Nutzungsentschädigung aus? Muss ich für die von mir gefahrenen Kilometer Nutzungsentschädigung bezahlen? Der Kauf liegt schon länger zurück und wurde erst jetzt bemerkt, als ich den Wagen verkaufen wollte.
Danke
Peter
2 Antworten
Das würde ich mit einem Rechstanwald durchführen, alles andere läuft auf Problemen heraus, da Du da "Laienfehler" machen würdest.
Ich gehe davon aus, dass du bei einer erfolgreichen Anfechtung eine Nutzungsentschädigung wirst zahlen müssen. Schließlich bist du vier Jahre mit der Kiste unterwegs gewesen, und die ist jetzt erheblich weniger wert.
https://www.kanzleiwehner.de/2015/07/nutzungsentschaedigung-bei-ruecktritt-autokauf/
Vorausgesetzt natürlich, dir gelingt der Nachweis der arglistigen Täuschung.